Hallo,
ich möchte meinen Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Welcher Termin wäre das laut gesetzlicher Kündigungsfrist? Ende Oktober oder Ende November?
Außerdem habe ich auf dieser Seite folgenden Artikel gefunden:
" Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag bezüglich der darin enthaltenen Klausel zur Schönheitsreparatur oder Renovierung.
Sollte diese eine starre Fristenregelung enthalten sind Sie bei Auszug nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Auch Ihre Verpflichtung zur quotenmäßigen Beteiligung an den Renovierungskosten scheidet in oben genannten Fällen aus."
http://123recht.net/article.asp?a=16461
In meinem Mietvertrag stehen starre Fristenregelungen. Heißt das, dass ich beim Auszug nicht renovieren muss, trotzdem die Wände nicht weiß sind (sie sind rot bzw. orange)? Muss ich dann Angst um meine Kaution haben?
Gruß
Marcel
Kündigungsfrist & Renovierung
21. August 2006
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Frage vom 21. August 2006 | 09:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist & Renovierung
#1
Antwort vom 21. August 2006 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (49910 Beiträge, 17498x hilfreich)
Jetzt ist eine Kündigung nur noch zum 30.11. möglich.
Bei einer starren Fristenregelung sind Schöheitsreparaturen beim Auszug nicht durchzuführen.
Wenn die Wände beim Einzug jedoch weiß waren und Du hast sie rot gestrichen, dann muss sich der Vermieter darauf nicht einlassen.
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