Kündigungsfrist Studentenzimmer

4. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
topracer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Studentenzimmer

Hallo,

ich bin Student und befinde mich zurzeit noch in einem unbefristeten Untermietverhältnis. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter der Wohnung und hat mir ein möbliertes Zimmer der Wohnung untervermietet. Ich würde meinen Mietvertrag gerne zum Ende dieses Monats beenden, da ich im Juli in eine eigene Wohnung ziehe.

Im Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen.

Auf diversen Mietrecht-Seiten zur Kündigungsfrist wird jedoch im Hinblick auf zeitlich unbefristete, untervermietete und möblierte Zimmer auf eine verkürzte Kündigungsfrist aufmerksam gemacht. Konkret steht in §573c Abs. 1 des BGB:
"Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Sowie in Abs. 4 des gleichen Paragraphen: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Die im Mietvertrag vereinbarte Frist von 30 Tagen ist für mich im Vergleich zur gesetzlichen nachteilig. Meiner Meinung nach könnte ich daher zum Ende dieses Monats den Vertrag beenden, wenn die Kündigung rechtzeitig bis zum 15. ankommt.

Wie ist eure Einschätzung dazu? Kann ich den Mietvertrag rechtswirksam zum Ende des Monats beenden, wenn ich bis zum 15. kündige?

Danke für eure Hilfe im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von topracer):
Im Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen.

Ist das eine individuell vereinbarte Klausel?
Gilt die für beide Seiten?


Wie wäre es mit einem Aufhebungsvertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von topracer):
Im Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen.

Ist das eine individuell vereinbarte Klausel?


Warum sollte das relevant sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann ich den Mietvertrag rechtswirksam zum Ende des Monats beenden, wenn ich bis zum 15. kündige?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

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