Hallo,
ich bin Student und befinde mich zurzeit noch in einem unbefristeten Untermietverhältnis. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter der Wohnung und hat mir ein möbliertes Zimmer der Wohnung untervermietet. Ich würde meinen Mietvertrag gerne zum Ende dieses Monats beenden, da ich im Juli in eine eigene Wohnung ziehe.
Im Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen.
Auf diversen Mietrecht-Seiten zur Kündigungsfrist wird jedoch im Hinblick auf zeitlich unbefristete, untervermietete und möblierte Zimmer auf eine verkürzte Kündigungsfrist aufmerksam gemacht. Konkret steht in §573c Abs. 1 des BGB:
"Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Sowie in Abs. 4 des gleichen Paragraphen: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Die im Mietvertrag vereinbarte Frist von 30 Tagen ist für mich im Vergleich zur gesetzlichen nachteilig. Meiner Meinung nach könnte ich daher zum Ende dieses Monats den Vertrag beenden, wenn die Kündigung rechtzeitig bis zum 15. ankommt.
Wie ist eure Einschätzung dazu? Kann ich den Mietvertrag rechtswirksam zum Ende des Monats beenden, wenn ich bis zum 15. kündige?
Danke für eure Hilfe im Voraus!
Kündigungsfrist Studentenzimmer
4.6.2020
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Frage vom 4.6.2020 | 17:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Studentenzimmer
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#1
Antwort vom 4.6.2020 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (99807 Beiträge, 36964x hilfreich)
ZitatIm Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen. :
Ist das eine individuell vereinbarte Klausel?
Gilt die für beide Seiten?
Wie wäre es mit einem Aufhebungsvertrag?
#2
Antwort vom 5.6.2020 | 14:51
Von
Status: Lehrling (1170 Beiträge, 464x hilfreich)
Zitat:ZitatIm Untermietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Wohnungen bzw. 30 Tage für möblierte Einzelzimmer vorgesehen. :
Ist das eine individuell vereinbarte Klausel?
Warum sollte das relevant sein?
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#3
Antwort vom 6.6.2020 | 07:51
Von
Status: Unbeschreiblich (42445 Beiträge, 15174x hilfreich)
Zitat:Kann ich den Mietvertrag rechtswirksam zum Ende des Monats beenden, wenn ich bis zum 15. kündige?
Ja
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