Kündigungsfrist Tiefgaragenstellplatz

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Garpy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Tiefgaragenstellplatz

Hallo,
ich habe 2007 einen TG-Stellplatz in München angemietet (eigener Mietvertrag). In diesem Vertrag steht, dass das Mietverhältnis sich automatisch um ein Jahr verlängert, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.

Hat diese Klausel bestand oder gilt die 3-Monatsfrist? Ich würde (offen gesagt) gerne das Mietverhältnis früher kündigen.

Vielen Dank für Rat!
Garpy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Hier gilt nicht das Mietrecht für Wohnungen.
Wie bei Anmietung eines Gewerberaumes sind die Mietbedingungen frei verhandelbar. Sie werden sich wohl
an den Vertrag halten müssen.

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

In München sollte sich doch ein interessierter Nachmieter finden lassen.



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#3
 Von 
Garpy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die raschen Antworten.

Und ja, es ist bestimmt nicht so schwer einen Nachmieter zu finden in München, was ich ohnehin geplant habe :-)
Dennoch kam mir die Frist schon sehr lange vor und da wollte ich mal fragen.

Viele Grüße und herzlichen Dank für die rasche Information
Garpy

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