Kündigungsfrist Untermiete ohne Mietvertrag

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
si1oui2ja3
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist Untermiete ohne Mietvertrag


Meine Frage ist folgende, wann tritt das Gewohnheitsrecht, das
einem standard Untermietvertrag gleichkommt ein. Bei dem Fall
handelt es sich um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft,
in dem kein Untermietvertrag unterzeichnet worden ist und bei
dem keine mündliche Vereinbarung stattgefunden hat, was
die Kündigungsfrist angeht. Wie sieht die Kündigungsfrist
bei 5Monaten, 6Monaten oder 7Monaten Untermiete aus oder
besteht bei diesen Zeitspannen kein Unterschied. Trotzdem
würde mich die Kündigungsfrist brennend interessieren.
Vielen Dank für Ihre prompten Antworten im voraus.


Gruss Cirio

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Gewohnheitsrecht :)

Soweit Sie regelmässig einen Anteil an der Miete bezahlen und in einem selbst möblierten Zimmer wohnen, würde ich bei grosszügiger Auslegung 14 Tage geben, unabhänig von der Mietdauer.

Ist das Zimmer von Ihrem Hauptmieter oder dem Vermieter möbliert, dann sollten Sie schon mal die Koffer packen.

<a href="http://www.immonet.de/content.do?navID=315" target="_new">Info zum Untermietvertrag</a>

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47411 Beiträge, 16787x hilfreich)

Das Gewohnheitsrecht gibt es nicht, bzw. es tritt üblicherweise schon am ersten Tag ein.

Wenn der Vermieter den Einzug duldet und die erste Miete kassiert gilt das als (Unter-)Mietvertrag. Diese beiden Dinge passieren üblicherweise schon am ersten Tag oder evtl. schon vor dem eigentlichen Einzug.

Für ein möbliertes Zimmer in einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist eine Kündigung bis zum 15. des Monats zum Ablauf des Monats möglich (§ 573c Abs. 3 BGB ). Das gilt unabhängig von der Mietdauer.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
si1oui2ja3
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun kenne ich die Fristen, Paragraphen, wenn
der Vermieter das Zimmer möbliert hat aber
in meinem Fall tat der Untermieter dies,
welche Paragraphen werden da wirksam.
Auch §573c Abs. 3BGB ? Bei diesem
Paragraphen verstehe ich nicht genau die
Gewichtung von "auszustatten hat", was
bedeutet das konkret?

Gruss Cirio

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
si1oui2ja3
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Dankeschön für die Beantwortung meiner
Frage und ein spezieller Dank an F.Lorenz
für die ausführliche Version.

Gruss Cirio

0x Hilfreiche Antwort

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