Guten Tag!
Ich brauche ein Auskunft bzgl. der Kündigungsfrist eines möblierten Zimmers in der Wohnung des Vermieters. Hierbei werden sanitäre Einrichtungen usw. geteilt.
Ich habe bereits im Forum gesucht und bin dabei auf diesen Beitrag gestoßen:
http://www.123recht.net/Kuendigungsfrist-moeblierte-Zimmer-__f384042.html
Habe aber auch bei anderen Foren noch gesucht und bin jetzt unsicher:
Angenommen der Vermieter kündigt zum 14.11.2013, muss der Mieter dann zum 30.11.2013 ausziehen?
Oder gilt trotzdem eine dreimonatige Kündigungsfrist? (Im Falle einer nicht außerordentlichen Kündigungsfrist dann 3 + 3 Monate?)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
-- Editiert Georgie! am 18.10.2013 17:29
Kündigungsfrist Vermieter: möbliertes Zimmer
18. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 18. Oktober 2013 | 16:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Vermieter: möbliertes Zimmer
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2013 | 17:07
Von
Status: Praktikant (693 Beiträge, 458x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Angenommen der Vermieter kündigt zum 14.11.2013, muss der Mieter dann zum 30.11.2013 ausziehen? <hr size=1 noshade>
genau, zwei Wochen zum Monatsende. Der 'normale' Mieterschutz gilt nicht bei
quote:<hr size=1 noshade>Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt, <hr size=1 noshade>
§549 BGB
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#2
Antwort vom 18. Oktober 2013 | 17:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
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