Guten Tag allerseits.
Ich habe per Einschreiben vom 30.07.2005 meine Wohnung (Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum 01.11.2005 gekündigt. Der Vermieter teilt mir nun mit, daß er das Schreiben am 01.08.2005 erhalten habe und daß das Mietverhältnis somit zum 31.11.2005 endet. Meiner Meinung nach müsste das Mietverhältnis aber zum 01.11.2005 enden.
Danke für die Antworten, Timo.
Kündigungsfrist Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo TiMiLeWu,
falls in Deinem Mietvertrag keine besondere Kündigungsfrist genannt ist, gilt die gesetzlich geregelte Frist.
Also hast Du wahrscheinlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats bei dem Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt. Die Argumentation Deines Vermieters, er hätte Dein Schreiben zu spät erhalten, greift also nicht. Prinzipiell könntest Du eine Kündigung zum 31.10.2005 noch morgen (3.08.) bei Deinem Vermieter persönlich abgegeben.
Wo ich eher Bedenken habe, ist Deine Kündigung zum Monatsersten. Ich denke, eine Kündigung ist immer erst zum Monatsletzten möglich. Das würde bedeuten, dass Deine Kündigung erst zum 30.11.2005 wirksam ist.
Aber vielleicht gibt es hier im Forum noch andere Meinungen dazu.
Gruss, JoKu
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Würde es denn helfen, wenn ich erneut eine Kündigung schreibe (dann zum 31.10.2005)?
Grüsse, Timo.
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Eine Kündigung zum 31.10.05 muß zwingend bis zum 3. Arbeitstag des Monats August beim Vermieter eingegangen sein. Dies bedeutet, das noch eine Kündigung zum 31.10.05 möglich ist. Sollte der Postweg absehbar länger dauern, gilt auch der persönliche Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters als zugestellt.
Gruß Schwarti
-- Editiert von Schwarti am 02.08.2005 10:59:10
Das das Kündigungsschreiben am 01.08. beim Vermieter eingetroffen ist und dieser das auch so bestätigt hat, hast Du die Kündigungsfrist eingehalten. Die Kündigung zum 31.10. ist daher gültig.
Die Kündigung hätte spätestens am 03.08. beim Vermieter sein müssen. das war sie sogar laut Bestätigung Deines Vermieters.
Die landläufige Formulierung, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt ist nämlich nicht ganz richtig. Man kann nach § 573c BGB
Mietverträge nämlich bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt daher genau genommen nur 2 Monate und 27 Tage.
Der ordnung halber solltest Du Deinen Vermieter auf die Gesetzesformulierung des § 573c BGB
hinweisen und sein Schreiben zurückweisen.
Dass Du nicht zum 31.10., wie es formell korrekt gewesen wäre, sondern zum 01.11. gekündigt hast, halte ich für unproblematisch. Dir sollte allerdings auch klar sein, dass Du genau genommen spätestens am 31.10. um 24 Uhr ausgezogen sein musst.
Hallo HH,
danke nochmals für die Antwort. Natürlich bin ich bis zum 31.10. ausgezogen. Ich kündige die Wohnung ja aufgrund eines Jobwechsels in eine andere Stadt.
Grüsse, Timo.
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