Hallo,
wir interessieren uns für den Kauf eines Hauses. Allerdings ist dieses noch vermietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit über 15 Jahren und ist Anfang 2001 abgeschlossen worden.
Wie lange wäre hier die Kündigungsfrist?
Kündigungsfrist bei Eigenbedarf - Mietvertrag hat eine Laufzeit über 15 Jahre
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein vor dem 01.09.2001 abgeschlossener Mietvertrag ist in befristeter Form grundsätzlich zulässig. Das heißt hier, daß die vereinbarte Mietdauer von beiden Seiten zu beachten ist.
Als Hauskäufer tritt man mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein und hat ebenfalls diese Mietvertragsdauer zu beachten. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Hauskaufes. Allenfalls könnte man versuchen, sich mit dem Mieter auf freiwilliger Basis (gegen Abfindung) auf eine vorzeitige Beendigung zu einigen.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
D.h. also, dass die Küdigungsfrist bei berechtigter Eigenbedarfskündigung 12 Monate wäre, oder?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein.
Das heißt, daß bei einem im Jahre 2001 abgeschlossenen Vertrag über 15 Jahre (bei dem eine vorzeitige Kündigung im Vertrag nicht vorgesehen ist) dieser erst im Jahre 2016 endet. Die Vertragslaufzeit ist für beide Parteien bzw. ihre Rechtsnachfolger bindend -- auch dann, wenn zwischenzeitlich Eigenbedarf entstehen sollte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten