Kündigungsfrist bei Eigenbedarf - Mietvertrag hat eine Laufzeit über 15 Jahre

21. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Totti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Eigenbedarf - Mietvertrag hat eine Laufzeit über 15 Jahre

Hallo,

wir interessieren uns für den Kauf eines Hauses. Allerdings ist dieses noch vermietet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit über 15 Jahren und ist Anfang 2001 abgeschlossen worden.
Wie lange wäre hier die Kündigungsfrist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein vor dem 01.09.2001 abgeschlossener Mietvertrag ist in befristeter Form grundsätzlich zulässig. Das heißt hier, daß die vereinbarte Mietdauer von beiden Seiten zu beachten ist.

Als Hauskäufer tritt man mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein und hat ebenfalls diese Mietvertragsdauer zu beachten. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Hauskaufes. Allenfalls könnte man versuchen, sich mit dem Mieter auf freiwilliger Basis (gegen Abfindung) auf eine vorzeitige Beendigung zu einigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Totti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
D.h. also, dass die Küdigungsfrist bei berechtigter Eigenbedarfskündigung 12 Monate wäre, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Nein.

Das heißt, daß bei einem im Jahre 2001 abgeschlossenen Vertrag über 15 Jahre (bei dem eine vorzeitige Kündigung im Vertrag nicht vorgesehen ist) dieser erst im Jahre 2016 endet. Die Vertragslaufzeit ist für beide Parteien bzw. ihre Rechtsnachfolger bindend -- auch dann, wenn zwischenzeitlich Eigenbedarf entstehen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

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