Hallo,
ich habe die Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten zum 01.11.11. Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob ich die Miete bis zu diesem Zeitpunkt oder nur bis zum Auszug weiter bezahlen muss, wenn ich schon vor diesem Zeitpunkt eine angemessene neue Mietwohnung gefunden habe und dort einziehen kann.
Sollte das Thema hier schon mal beantwortet sein, bitte ich um einen Hinweis.
Alline
-----------------
""
Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nicht ausnutzen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Aber ich weiß doch noch gar nicht, ab wann ich eine in eine neue Wohnung einziehen kann. Wenn das schon vor dem 1.11. ist, wäre das denn ein vorzeitiger Auszug? Das Gesetz sieht doch extra eine längere Kündigungsfrist vor, damit man sich in Ruhe was aussuchen kann. Das kann ja vllt. erst im Oktober sein, aber vllt. auch schon im März oder so. Dann möchte ich zugreifen und hier ausziehen können
Ich will nicht selber kündigen und schon gar nicht zum Ende eines dritten Monats, wenn ich es nicht muss bzw. mnicht weiß, ob ich bis dahin was finde. Der Vermieter muss mich doch so lange noch ertragen, aber muss ich auch so lange zahlen, wenn ich vorher ausziehe? Mein Sorge ist, dass ich, wenn ich vor der vom Vermieter zu berücksichtigenden Kündigungsfrist die Wohnung zur Verfügung stellen kann, die Miete dennoch bis zum bitteren Ende zahlen muss.
Ich glaube, ich mache mir im Moment vielleicht zu viele Gedanken. Aber die kommen gerade aus diesem Schock heraus....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn du vorher raus willst, musst du entsprechend vorher kündigen, oder eine Absprache mit dem VM machen.
Einfach ausziehen und tschüß sagen geht leider nicht.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
67 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten