Kündigungsfrist bei Eigentümerwechsel - Übernimmt der neue Vermieter die 6 Monate Kündigungsfrist?

21. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Maggi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Eigentümerwechsel - Übernimmt der neue Vermieter die 6 Monate Kündigungsfrist?

Hi,

ich habe da mal eine kleine Frage :

Wir wohnen seit über 5 Jahren in meiner Mietswohnung und hätte dann somit, laut unserem Mietvertrag, 6 Monate kündigungsfrist. Vor 4 Wochen wurde die Wohnung verkauft und der Mietvertrag wurde von dem Käufer übernommen. Da wir uns jetzt ein Haus bauen möchten, stellt sich nun die Frage:" Übernimmt der neue Vermieter auch gleichzeitig die 6 Monate Kündigungsfrist, oder fängt sie automatisch wieder bei 3 Monaten an ( 3 Monate wären natürlich für uns jetzt wesentlich besser) ??????

Aber vielleicht besteht ja auch irgendwie die Möglichkeit, auf einen neuen Mietvertrag zu bestehen !!

Bitten dringend um Hilfe

Gruß Maggi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

§ 566 BGB
(Kauf bricht nicht Miete)
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Somit sind es leider die 6 Monate /es sei denn sie Wohnen schon 8 Jahre in der Wohnung. Dann währen es 9 Monate...



Gruss Sebastian

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