Kündigungsfrist bei Nachmietersuche

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hausherr
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Nachmietersuche

Hallo,

stimmt es, dass eine Mietwohnung vor Ablauf der im Standard-Mietvertrag verfassten dreimonatigen Kündigungsfrist verlassen werden darf, wenn dem Vermieter drei Nachmieter präsentiert werden?

Danke im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Nö.



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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7442 Beiträge, 1630x hilfreich)

Sagen wir mal so, man darf die Wohnung auch schon vorher verlassen, muss aber bis Ablauf der Kündigungsfrist die Miete+Nebenkosten weiter bezahlen.

Ausser der Vermieter ist mit einem Nachmieter einverstanden und schliesst mit diesem vorzeitig einen Mietvertrag und mit Dir einen Aufhebungsvertrag.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

quote:
stimmt es, dass eine Mietwohnung vor Ablauf der im Standard-Mietvertrag verfassten dreimonatigen Kündigungsfrist verlassen werden darf, wenn dem Vermieter drei Nachmieter präsentiert werden?


Ich darf meine Mietwohnung regelmäßig ohne Einhaltung einer Frist oder der Stellung eines Nachmieters beliebig lange verlassen. Denn dies zählt regelmäßig zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Ich muss noch nicht einmal den Vermieter darüber informieren.
Daraus folgt also das man selbstverständlich eine Mietwohnung vor Ablauf der im Standard-Mietvertrag verfassten dreimonatigen Kündigungsfrist verlassen darf, sogar ohne den Vermieter zu informieren oder gar Nachmieter zu präsentieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Hausherr
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die Antworten! Tolles Forum. Die Frage hatte ich eigentlich extra einfach formuliert, dennoch gab es da wohl ein Missverständnis. Sie zielte schon darauf ab, ob die dreimonatige Kündigungsfrist verkürzt werden kann, indem drei Nachmieter zur Auswahl gestellt werden und dann also keine Mietzahlung mehr nötig wäre. Aber dem ist wohl nicht so. Ob ich drin wohne oder nicht, muss dem Mieter natürlich egal sein, so lange ich Miete zahle.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Ups ...


quote:
Sie zielte schon darauf ab, ob die dreimonatige Kündigungsfrist verkürzt werden kann, indem drei Nachmieter zur Auswahl gestellt werden und dann also keine Mietzahlung mehr nötig wäre.

Sagen wir mal so: EIN Nachmieter reicht aus WENN er vom Vermieter akzeptiert wird und der Nachmieter dann den Vertrag unterschreibt.

Das mit den 'drei Nachmieter zur Auswahl stellen und ich bin raus' ist ein Märchen - leider weit verbreitet.

Findet sich kein Nachmieter der akzeptiert wird, muss man bis zum Ende zahlen.



PS: Übergabeprotokoll (mit Zeugen) nicht vergessen!





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