Kündigungsfrist bei Untermiete, wenn plötzlich aus einer 2 er WG eine 3 er WG wird

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471432-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Untermiete, wenn plötzlich aus einer 2 er WG eine 3 er WG wird

Hallo Zusammen,

Folgende Situation liegt vor: (München)
Mein Vermieter, der gleichzeitig Eigentümer der Wohnung ist und auch die Wohnung bewohnt, hat an mich ein Zimmer untervermietet (unmöbiliert), sowie ein eigenes Bad und Wohnzimmer, Küche (möbiliert). Die Wohnung hat insgesamt 3 Zi (meins, seins und Wohnzimmer), sowie 1 Küche, 2 Badezimmer. Seit einigen MOnaten hat er eine Freundind, die im Mai /Juni 6 Wochen in der Wohnung gewohnt hat. Mir wurde im Mai mitgeteilt, dass diese Freundin höchstwahrscheinlich im September ganz einzieht. Im Juni hieß es dann wieder, sie ziehe doch nicht ein und vor 3 Wochen sagte mir mein Vermieter, dass sie jetzt wohl doch einzieht im September/ Oktober.
Ich widerum habe das Zimmer angemietet, weil wir eine Zweier Wohngemeinschaft bilden und keine Dreier WG. Es war auch nie die Rede davon, dass dies irgendwann einmal so sein wird. Die WHG ist meines Erachtens für drei Personen auch nicht geeignet, zumal ich immer durch das Wohnzimmer muss um in mein Zimmer zu gelangen. Mein Vermieter möchte aber trotzdem das Zimmer untervermieten. Für mich jedoch, stellt dies eine unzumutbare Wohnsituation dar. Zum einen weil ich an Wohnqualität verliere und zum anderen, weil die Freundin und ich uns nicht verstehen.
So habe ich mich auf Wohnungssuche begeben und permanent Absagen kassiert. Ich bin Studentin und habe keine Festanstellung, somit ist es äußerst schwierig eine WOhnung zu bekommen. Jetzt habe ich aber großes Glück gehabt und eine Wohnungszusage ab dem 15. August 2017 erhalten, welche ich auch annehme, da ich die Befürchtung habe, wenn ich dies nicht tue, ich so schnell keine Wohnung mehr bekomme. Die Wohnsituatin in München ist ja bekanntlich eine Katastrophe.
Da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, lässt mich mein Vermieter natürlich nicht früher raus, ohne weiter die Miete von 680 Euro für die 3 Monate zu zahlen. Ich jedoch kann mir eine Doppelmiete finanziell nicht leisten. Er sagte mir, dass er aufgrund dessen, das er seinen Job gekündigt hat und einen neuen Job erst im Oktober beginnt, mir da nicht entegegen kommen kann, weil er 2 Monate einen Gehaltsausfall hat.
Weiterhin gestattet er mir auch nicht mein Zimmer für 2 Monate unterzuvermieten. Er selbst ist im Urlaub bin Mitte September und möchte nicht das jemand Fremdes in dieser Zeit hier wohnt.

Was kann ich hier tun? Gilt in solch einem Fall tatsächlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Gruß
Tonia

-- Editier von fb471432-76 am 30.07.2017 11:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von fb471432-76):
Was kann ich hier tun? Gilt in solch einem Fall tatsächlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Ja, denn das ist in diesem Fall die gesetzliche und die lässt sich mit diesen Argumenten nicht verkürzen.

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