Kündigungsfrist bei Zeitmietverträgen nach Ablauf ???

16. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Zeitmietverträgen nach Ablauf ???

Auszug aus meinen Mietvertrag:
§5 Mietdauer
Zeitmietvertrag:Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 3 Jahren(höchstens 5 Jahre) geschlossen und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn Mieter oder Vermieter nicht mit den gesetzlichen Fristen gekündigt haben.Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2000.
Die 3 Jahre sind jetzt rum und er hat sich sich stillschweigend um 12 Monate verlängert.
Wie kann ich mich mit meinen Mieter auseinandersetzen das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bekomme.
Wir wollen ein Haus bauen und im nächsten Jahr März umziehen aber wenn er sich stillschweigend wieder verlängert zahlen wir bis September noch die Miete was wir finanziell nicht können.
Der Zeitmietvertrag hat ja noch Gültigkeit nach altem Mietrecht.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Thomas

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AlexandraN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thomas!

Ich hoffe, du hast nichts dagegen, wenn ich mich deiner Frage anschließe! Meine Schwester hat das gleiche Problem, sie hat einen Zeitmietvertrag, der ist am 01.05.2004 abgelaufen und da sie es versäumt hat zu kündigen (sie ist Soldatin und im Ausland), hat sich ihr Mietvertrag stillschweigend um 12 Monate verlängert. Ich muss dazu sagen, dass der Vermieter einen normalen Mietvertrag handschriftlich zu einem Zeitmietvertrag gewandelt hat. Sie wollte jetzt wegen ihrer beruflichen Situation kündigen, sie wird nach Oldenburg versetzt, der Vermieter meinte aber, dass sie 11 Tage über der Kündigungsfrist läge und sich der Vertrag somit verlängert. Sie hat ihm angeboten einen Nachmieter zu stellen, das hat er jedoch abgelehnt. Sie weiß jetzt nicht, wie sie aus dem Vertrag raus kommen kann, denn 2 Mieten kann sie sich nicht leisten, die Bundeswehr bezahlt Soldaten keine Miete.
Ich hoffe, es kann uns jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße, Alexandra

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen