Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag

19. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb366440-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag

Hallo,

Ich hab eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

In Oktober bin ich in eine WG eingezogen. Der Vermieter gab mir ein Zeituntermietvertrag bis Mai. Der Vermieter selbst wohnt wo anders. Das Zimmer war möbiliert aber ich ließ alles außer der Couch auf Wunsch entfernen. Im Vertrag steht nichts von möbilierten oder leerem Zimmer. Der Vertrag ist abgelaufen und wir haben uns beide mündlich geeignet, dass ich weiterhin wohnen darf, d.h. Der Vertrag wurde mündlich verlängert, es wurde aber keine Frist oder sonstige Einzellheiten vereinbart. Nun ist es mir zu laut hier...unten eine Kneipe und gegenüber eine Grossbäkerei, im Sommer bei offenen Fenster unmöglich zu schlafen. Nachts bis 3-4uhr morgens laute Musik und Gerede aus der Kneipe (wegen Mangel an Klimaanlage und offener Eingangstür). Mehrmals gebeten die Musik doch wenigstens Werktags nach 23Uhr runter zu schalten.. 4 von 7 nächten gelingt es nicht wirklich. Dann ist oben ein Musiklehrer eigezogen, der seinen Jazz bis 5 Uhr morgens laut stellt. Dann um 4-5 Uhr fährt der LKW der Bäckerei vor und parkt rechtswidrig vor der Haustür (Entladestelle nur 5meter entfernt) und es fängt an mit dem Geschiebe von Wägen...1-2h Schlaf wären ein Traum für mich. Ohrstöpsel sind nervig und lenken eher ab... Ich hab es satt Leiten hinterher zu rennen. Möchte meine eigene Wohnung mit Geräuschisolierten Fenstern beziehen.

Nun zu meiner Frage:

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Kann ich gemäß dem Fall eine außerordentliche Kündigung eingehen?

Wenn ich nur die Couch übernommen hab, kann ich trotzdem das Recht geltend machen, dass ich schon nach 14 Tagen ausziehen kann?

Vielen Dank im vorraus

-- Editiert von Moderator am 19.06.2013 23:21

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Da der vermietete Wohnraum nicht Teil der Vermieterwohnung sein soll, stellt sich die Frage der Möblierung nicht und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende nach § 573c Abs. 3 BGB kommt nicht in Betracht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
unten eine Kneipe und gegenüber eine Grossbäkerei,

Die sicherlich schon vor Abschluss des Vertrage vorhanden waren?



quote:
im Sommer bei offenen Fenster unmöglich zu schlafen.

Dann mach es zu. Es gibt kein Recht auf offenes Fenster.
Liegt der Lärm dann immer noch oberhalb der Grenzwerte, kann man weiter sehen.



quote:
Mehrmals gebeten die Musik doch wenigstens Werktags nach 23Uhr runter zu schalten.. 4 von 7 nächten gelingt es nicht wirklich. Dann ist oben ein Musiklehrer eigezogen, der seinen Jazz bis 5 Uhr morgens laut stellt.

Dafür gibt es Ordnungsamt/Polizei und auch die Möglichkeit der Mietminderung.



quote:
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Das dürfte die Gesetzliche sein, also 3 Monate



quote:
Kann ich gemäß dem Fall eine außerordentliche Kündigung eingehen?

Das ist derzeit nicht ersichtlich.



quote:
Wenn ich nur die Couch übernommen hab, kann ich trotzdem das Recht geltend machen, dass ich schon nach 14 Tagen ausziehen kann?

Du kannst jederzeit ausziehen, egal was dort herum steht. Insofern verstehe ich die Frage nicht ganz?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb366440-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Kneipe ist Kneipe, mir war nicht bekannt, dass Kneipen bis 3 Uhr morgens non-stop Michael Jackson spielen dürfen.
Bei geschlossenen Fenstern hört man es immer noch und zwar sehr laut, in Oktober habe ich meine Fenster zugemacht...jetzt geht es nun mal nicht mehr, und auch wenn ich es zumache (tue ich in der Regel fast jede Nacht) unten steht ihre Tür seit ein paar Wochen immer noch weit offen.. Ordnungsamt hilft nicht, schon in November gefragt..ihre Anmerkung war wie ihre: "...wussten schon beim Einzug von der Kneipe..."..."..eben eine Kneipe, wer denkt da an Party ab 50..." Jedenfalls haben sie nichts getan bis mein Nachbar direkt hingegangen ist. Dann kam einer an, das hat 2 Wochen gehalten und ging von vorne los. weiteres mal wollte ich mich damit nicht herumschlagen.
Bei Großbäckerei wusste ich nicht, dass man beim Ausladen der Wägen so ein Radau veranstaltet und dabei den privaten Parkplatz und die Einfahrt bis 7 Uhr andauernd belegt, obwohl der Fahrer mittlerweile wissen sollte, dass ich um 6 rausfahren muss. Zudem hab ich nur zur Kneipe mich mehrmals freundlich gemeldet und darauf hingewiesen, dass sie doch bitte die Nachtruhezeiten wenigstens von MO-FR beachten sollte. Die anderen (Bäcker und Musiklehrer) habe ich außen vor gelassen, weil ich einfach keine Lust habe Leuten nachzurennen.
Steht ja nicht mehr zur Debatte will umziehen, es ist Einfach zu Laut hier.
Zur Möbel... Bezieht sich auf Kündigungsfrist eines Untermietvertrages von 14tagen zum Monat. Vorredner hat mir diesbezüglich schon geantwortet.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen