Kündigungsfrist bei möblierter Wohnung

11. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Kündigungsfrist bei möblierter Wohnung

Hallo,

ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter, er kann binnen 14 Tagen kündigen, da es sich um ein vormöbliertes Zimmer handelt und einen Tag später bekomme ich per einschreiben eine Kündigung. Im Mietvertrag ist aber eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart und der Mietvertrag läuft eigentlich bis zum 31.12.15.

Hat er etwa recht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 454x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Unter folgenden Bedingungen hätte der Mieter recht:

1. Zimmer überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet

2. An nur eine Person vermietet

und (nicht oder)

3. Der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung

Trifft auch nur eine der 3 Bedingungen nicht zu gilt die 3monatige Kündigungsfrist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter


Nein: Wenn der Vermieter nicht mit in der Wohnung wohnt.

Ja: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1440x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von kaifir):ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter
Nein: Wenn der Vermieter nicht mit in der Wohnung wohnt.
Ja: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt.


Nein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, aber der möblierte Wohnraum an mehr als eine Person gemeinsam vermietet ist.

Das nur als Ergänzung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4323 Beiträge, 2268x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Nein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, aber der möblierte Wohnraum an mehr als eine Person gemeinsam vermietet ist.


Nein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, und der Wohnraum nicht überweigend mit den Möbeln vom Vermieter ausgestattet ist.

:love:

1x Hilfreiche Antwort

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