Hallo,
ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter, er kann binnen 14 Tagen kündigen, da es sich um ein vormöbliertes Zimmer handelt und einen Tag später bekomme ich per einschreiben eine Kündigung. Im Mietvertrag ist aber eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart und der Mietvertrag läuft eigentlich bis zum 31.12.15.
Hat er etwa recht?
Kündigungsfrist bei möblierter Wohnung
11. November 2015
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Frage vom 11. November 2015 | 02:37
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 21x hilfreich)
Kündigungsfrist bei möblierter Wohnung
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#1
Antwort vom 11. November 2015 | 04:54
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 454x hilfreich)
afaik würde das mit den zwei Wochen gelten, wenn das Zimmer teil der Vermieterwohnung wäre
http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/
#2
Antwort vom 11. November 2015 | 09:48
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1440x hilfreich)
Unter folgenden Bedingungen hätte der Mieter recht:
1. Zimmer überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet
2. An nur eine Person vermietet
und (nicht oder)
3. Der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung
Trifft auch nur eine der 3 Bedingungen nicht zu gilt die 3monatige Kündigungsfrist.
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#3
Antwort vom 11. November 2015 | 14:21
Von
Status: Master (4323 Beiträge, 2268x hilfreich)
Zitatich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter :
Nein: Wenn der Vermieter nicht mit in der Wohnung wohnt.
Ja: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt.
#4
Antwort vom 11. November 2015 | 14:31
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1440x hilfreich)
ZitatZitat (von kaifir):ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. Nun sagt mir einer der beiden Mieter :
Nein: Wenn der Vermieter nicht mit in der Wohnung wohnt.
Ja: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt.
Nein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, aber der möblierte Wohnraum an mehr als eine Person gemeinsam vermietet ist.
Das nur als Ergänzung.
#5
Antwort vom 11. November 2015 | 14:39
Von
Status: Master (4323 Beiträge, 2268x hilfreich)
ZitatNein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, aber der möblierte Wohnraum an mehr als eine Person gemeinsam vermietet ist. :
Nein: Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, und der Wohnraum nicht überweigend mit den Möbeln vom Vermieter ausgestattet ist.

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