Hallo zusammen.
Mein Vater gilt als Hauptmieter unserer WG und hat die Zimmer an alle Mitbewohner, inklusive mir, unmöbiliert untervermietet. Er ist nicht Eigentümer der Wohnung. Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag und wohnen in der WG seit Anfang März. Er selbst wohnt nicht in der WG.
Nun möchten wir einem Mitbewohner kündigen, da sich das Zusammenleben mit ihm als unmöglich darstellt. Einen driftigen Kündigungsgrund gibt es leider nicht, da er regelmäßig Miete zahlt und auch sonst seinen Pflichten nachkommt.
Gilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann? Oder wie verhält sich das ganze hier?
Könnte man dem einem Mitbewohner als Eigenbedarf kündigen, wenn in sein Zimmer mein Bruder einziehen möchte? Oder kann man aus Eigenbedarf nicht einzelnen Untermietern kündigen?
Danke für eure Antworten!
-- Editiert von Tschousi am 09.11.2018 10:59
Kündigungsfrist bei unmöbilierter Untermiete
9. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2018 | 10:57
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsfrist bei unmöbilierter Untermiete
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#1
Antwort vom 9. November 2018 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Gilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann?
Nein, da Dein Vater als Vermieter nicht in der Wohnung wohnt greift die erleichterte Kündigungsmöglichkeit nach § 573a BGB hier nicht.
Zitat:Könnte man dem einem Mitbewohner als Eigenbedarf kündigen, wenn in sein Zimmer mein Bruder einziehen möchte?
Ja, das geht prinzipiell dürfte aber schwierig werden. Da der Mitbewohner erst seit März in der Wohnung in der Wohnung wohnt, muss der Eigenbedarfsgrund zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nicht vorhersehbar gewesen sein. Außerdem muss Dein Bruder dann auch tatsächlich dort einziehen.
Wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, dann kann es teuer für Deinen Vater werden.
Außerdem würde ich dann dringend empfehlen, das Kündigungsschreiben von einem Anwalt verfassen zu lassen, da es dabei zahlreiche Fallstricke gibt.
Zitat:Oder kann man aus Eigenbedarf nicht einzelnen Untermietern kündigen?
Das geht dann, wenn jeder Untermieter einen separaten Untermietvertrag für sein jeweiliges Zimmer hat. Gibt es dagegen einen gemeinsamen Untermietvertrag, dann ist es nicht möglich, einem einzelnen Mieter zu kündigen.
#2
Antwort vom 9. November 2018 | 11:19
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatGilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann? :
Das geht nur wenn der Vermieter (Vater) selbst mit in der Wohnung wohnt.
ZitatKönnte man dem einem Mitbewohner als Eigenbedarf kündigen, wenn in sein Zimmer mein Bruder einziehen möchte? :
Wäre denkbar.
ZitatOder kann man aus Eigenbedarf nicht einzelnen Untermietern kündigen? :
Wenn Jeder einen separaten Mietvertrag hat ja.
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#3
Antwort vom 9. November 2018 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120264 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitatda sich das Zusammenleben mit ihm als unmöglich darstellt. :
Und das gestaltet sich wie genau aus?
#4
Antwort vom 12. November 2018 | 12:05
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für eure Antworten!
wie würde sich das ganze denn verhalten, wenn mein Vater seinen Mietvertrag kündigt? Muss dann der Eigentümer die Wohnung weiterhin an die anderen vermieten?
Und was, wenn einer Mitbewohner die Hauptmiete übernehmen würde? Könnte dann aus vereinfachter Kündigungsmöglichkeit innerhalb 6 Monaten kündigen?
Zitat:Zitatda sich das Zusammenleben mit ihm als unmöglich darstellt. :
Und das gestaltet sich wie genau aus?
Es wird an allem was geht gemeckert und schlechte Laune verbreitet / gegenseitig aufgestichelt.
#5
Antwort vom 12. November 2018 | 12:30
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatMuss dann der Eigentümer die Wohnung weiterhin an die anderen vermieten? :
Nein. Aber dein Vater muss weiterhin die von ihm Abgeschlossenen Mietverträge erfüllen.
ZitatUnd was, wenn einer Mitbewohner die Hauptmiete übernehmen würde? :
Dazu müsste der Vermieter erst einmal zustimmen. Es wird ja einen Grund haben, dass er nur an deinen Vater vermietet hat.
ZitatKönnte dann aus vereinfachter Kündigungsmöglichkeit innerhalb 6 Monaten kündigen? :
Vermutlich wird man da auch auf die Schnauze fliegen, weil man ja offensichtlich dieses Konstrukt nur wählt, um die Kündigung zu begründen.
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