Hallo zusammen,
angenommen ich wohne seit 1.5.2010 in einer Mietwohnung, dann wird sich ja die Kündigungsfrist des Vermieters am 1.5.15 von 3 auf 6 Monate verlängern.
Wenn mein Vermieter mir aber am 5.3.15 eine Kündigung wegen Eigenbedarf bis zum 30.6.15 schreibt, dann wohne ich vielleicht Mitte Mai noch hier, dann würde sich doch die Frist auf 6 Monate verlängern?
Oder gilt der Tag der Zustellung dafür?
Habe das Problem über Google leider nicht gefunden.
Freundliche Grüße
kh
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Kündigungsfrist des Vermieters unklar
5. März 2015
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Frage vom 5. März 2015 | 22:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist des Vermieters unklar
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#1
Antwort vom 5. März 2015 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Es gilt der Tag der Zustellung.
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#2
Antwort vom 6. März 2015 | 01:07
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1003x hilfreich)
quote:
Habe das Problem über Google leider nicht gefunden.
Google übernimmt derzeit noch nicht komplett das Denken.
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#3
Antwort vom 6. März 2015 | 07:55
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Es zählt die Wohndauer bei Zugang der Kündigung. Und das sind jetzt im März 2015 noch keine 5 Jahre.
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#4
Antwort vom 7. März 2015 | 23:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
@hh und @Anitari:
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort
kh
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