Kündigungsfrist durch den Mieter

10. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-789
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist durch den Mieter

Hallo an alle,

ich habe vor 16 Jahren einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist ( nach 10 Jahren Mietdauer 1 Jahr Frist ).

Ist diese Frist von mir einzuhalten, (das heist 1 Jahr doppelt Miete zahlen), oder fällt mein Vertrag auch unter die Mietreform von 2001 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten?

vielen Dank !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast. Die längeren Kündigungsfristen gelten m.E. auch nur für den Vermieter, denn der Mieter hat nach so langer Mietdauer ein besonderes Schutzbedürfnis (o.s.ä.).

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Auch nach der Mietrechtsreform von 2001 hättest Du eine Kündigungsfrist von 12 Monaten gehabt.

Geändert wurde das erst zum 01.06.2005. Danach hat der Mieter bis auf ganz seltene Ausnahmefälle immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Es ist also richtig, dass Deine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, das liegt aber nicht an der Mietrechtsreform.

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#3
 Von 
guest123-789
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@astrid, @hh

vielen Dank für den Beitrag :wipp:

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