Hallo an alle,
ich habe vor 16 Jahren einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist ( nach 10 Jahren Mietdauer 1 Jahr Frist ).
Ist diese Frist von mir einzuhalten, (das heist 1 Jahr doppelt Miete
zahlen), oder fällt mein Vertrag auch unter die Mietreform von 2001 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten?
vielen Dank !
Kündigungsfrist durch den Mieter
Fragen zur Miete?
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast. Die längeren Kündigungsfristen gelten m.E. auch nur für den Vermieter, denn der Mieter hat nach so langer Mietdauer ein besonderes Schutzbedürfnis (o.s.ä.).
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Auch nach der Mietrechtsreform von 2001 hättest Du eine Kündigungsfrist von 12 Monaten gehabt.
Geändert wurde das erst zum 01.06.2005. Danach hat der Mieter bis auf ganz seltene Ausnahmefälle immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Es ist also richtig, dass Deine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, das liegt aber nicht an der Mietrechtsreform.
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@astrid, @hh
vielen Dank für den Beitrag
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