Hallo, stehe vor folgendem Problem.
Habe eine ETW gekauft, Notar und Eintragungen vollzogen.
Mietvertrag ist von 2015, würde heißen 6 Monate Frist ist gültig.
Jetzt habe ich aber gesehen, beide Parteien haben eine Änderung 2016 wegen der Nebenkosten gemacht, dies auch schriftlich festgehalten, als Änderung. Läuft jetzt die Kündigungsfrist ab dem neuen Datum? Sprich beginn des Vertrages 2016?
Text: Mietvertragsänderung auf Wunsch des Vermieters, Erhöhung der monatlichen Nebenkostenzahlung ab 05.2016. Und damit verbunden der Wunsch nach einem neuen geänderten Mietvertrag im Oktober, 2016 zur Vorlage bei der Behörde.
(Hintergrund hier: Wohngeldbeantragung durch Mieter)
Dann hätte ich ja nur 3 Monate zu berücksichtigen, und könnt so früher einziehen, da ja noch unter 5 Jahre
Welche Frist , muss ich jetzt berücksichtigen?
Kündigungsfrist eines bestehenden Vertrags aus 2015 mit Änderung 2016
21.3.2021
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Frage vom 21.3.2021 | 19:10
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist eines bestehenden Vertrags aus 2015 mit Änderung 2016
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#1
Antwort vom 21.3.2021 | 19:14
Von
Status: Richter (8538 Beiträge, 4085x hilfreich)
Die Kündigungsfristen aus § 573c BGB berechnen sich ab "Überlassung des Wohnraums". Eventuelle Mietvertragsänderungen oder sogar Neuabschlüsse sind irrelevant.
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