Kündigungsfrist einhalten

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist einhalten

Hallo alle zusammen,

ich habe einen Platz auf einer Messe angemietet und nun ist es dazu gekommen das ich den Termin nicht warnehmen kann, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor Veranstalltungsbeginn ist einzuhalten, nun folgende Sachlage:

Am 28.11.08 ist Veranstalltungsbeginn, ich habe die Kündigung rechtzeitig per Einschreiben abgesendet und per Internet kann ich verfolgen wo die Kündigung ist, nun aber steht da, das am 12.11.08 keiner da war der die Post entgegen nehmen kann und diese nun in der Postfiliale auf abholung wartet.
Wenn die nun im Urlaub sind und erst am 17.11.08 die Post abholen ist die Frist von zwei Wochen nicht eingehalten.

Hab ich nun fristgerecht gekündigt oder nicht..???

gruss.... :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Man rechnet mit einer Frist für den Briefversand von einem Tag. Wenn da keiner da war hatten die Pech. Ich würde grundsätzlich solche Sachen per EINWURF-Einschreiben machen. Dann kann niemand die Annahme verweigern. Im Briefkasten heisst auch zugestellt.

Wenn dir die Zeit noch reicht, evtl heute nochmal eines losschicken und am besten noch per Fax und den Sendebericht aufheben und einen Zeugen nennen, der gleich auf dem Fax mit unterschreibt. Dann bist du sicher.

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

ich meinte eigentlich die Kündigung ZUSÄTZLICH per Fax. Allein reicht natürlich nicht aus. Damit ist der Veranstalter in Kenntnis gesetzt. Das Einwurfeinschreiben ist natürlich mmn das sicherste. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, hat der Kollege den Beleg vom ersten Einschreiben, den Beleg vom Einwurfeinschreiben und einen Zeugen und einen Faxbericht. Was will der Veranstalter dann noch ? Das Fax dient dazu, damit der wirtschaftliche Schaden für den Vermieter des Standes abewandt wird und er den Platz direkt heute weitervermieten kann.

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#5
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für die Beiträge..

gruss....

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Einen angemieteten Messeplatz kann man auch per Fax kündigen. Wo steht, dass das per Fax nicht möglich wäre?

Lediglich bei der Anmietung von Wohnraum ist das nicht möglich (§ 568 BGB ).

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#7
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

na dann bin ich jetzt beruhigt....

Dank und gruss....

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