Kündigungsfrist einhalten????

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Assequetscher1989
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist einhalten????

Guten Tag,

wir haben eine unrechtmäßige Eigenbedarfskündigung erhalten. Gegen diese wurde Widerspruch eingelegt, da die genannte Frist(30.06.22) bei der derzeitigen Wohnungsmarktsituation nicht einzuhalten war. Nun bietet sich uns die Möglichkeit ein neues Haus zu beziehen allerdings schon im oktober. Gilt die gesetzte Frist des Vermieters und wir können raus wann es uns passt ohne mietschulden zu machen oder müssen wir ggf. Erneut mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen und könnten erst im November einziehen?

Viele Grüße und schon mal Dankeschön.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Assequetscher1989):
Gegen diese wurde Widerspruch eingelegt

Warum gegen etwas Widerspruch einlegen das nichtig ist?



Zitat (von Assequetscher1989):
Gilt die gesetzte Frist des Vermieters

Welche denn ?



Zitat (von Assequetscher1989):
da die genannte Frist(30.06.22) bei der derzeitigen Wohnungsmarktsituation nicht einzuhalten war

Das ist Pech aber kein valider Grund um einen Widerspruch durchzubekommen.



Zitat (von Assequetscher1989):
un bietet sich uns die Möglichkeit ein neues Haus zu beziehen

Wenn das schon fix ist, sollte man das dem Vermieter mitteilen - vermutlich dürfte er froh sein euch los zu sein, wenn auch später als geplant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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