Guten Tag,
wir haben eine unrechtmäßige Eigenbedarfskündigung erhalten. Gegen diese wurde Widerspruch eingelegt, da die genannte Frist(30.06.22) bei der derzeitigen Wohnungsmarktsituation nicht einzuhalten war. Nun bietet sich uns die Möglichkeit ein neues Haus zu beziehen allerdings schon im oktober. Gilt die gesetzte Frist des Vermieters und wir können raus wann es uns passt ohne mietschulden zu machen oder müssen wir ggf. Erneut mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen und könnten erst im November einziehen?
Viele Grüße und schon mal Dankeschön.
Kündigungsfrist einhalten????
31. Juli 2022
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Frage vom 31. Juli 2022 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist einhalten????
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#1
Antwort vom 31. Juli 2022 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatGegen diese wurde Widerspruch eingelegt :
Warum gegen etwas Widerspruch einlegen das nichtig ist?
ZitatGilt die gesetzte Frist des Vermieters :
Welche denn ?
Zitatda die genannte Frist(30.06.22) bei der derzeitigen Wohnungsmarktsituation nicht einzuhalten war :
Das ist Pech aber kein valider Grund um einen Widerspruch durchzubekommen.
Zitatun bietet sich uns die Möglichkeit ein neues Haus zu beziehen :
Wenn das schon fix ist, sollte man das dem Vermieter mitteilen - vermutlich dürfte er froh sein euch los zu sein, wenn auch später als geplant.
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