Kündigungsfrist für Mietvertrag

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
goran
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist für Mietvertrag

Guten Tag!

Seit nunmehr 35 Jahren bewohnen wir ein Einfamilienhaus, welches Eigentum der hiesigen Gemeinde ist.

Vor einer Woche erhielten wir einen Brief von der Gemeinde, hier wurde mitgeteilt, dass geplant sei, das von uns bewohnte Objekt zu verkaufen und man uns ein Vorkaufsrecht einräumen würde. Leider verfügen wir nicht über das nötige Kleingeld um das Haus zu kaufen. Folglich können wir nicht von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und gehen davon aus, dass das Objekt in Kürze anderweitig veräußert wird.

Wie verhält es sich nun, wenn der Erwerber das Haus nicht an uns weitervermieten, sondern selbst bewohen will. Gibt es hier angesichts der Tatsache, dass wir das Objekt seit über drei Jahrzehnten bewohnen eine besondere Kündigungsfrist für das Mietverhältnis?

Würde mich über eure zahlreichen Antworten freuen.

Danke im voraus

Goran

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Nach jetzigem Recht 9 Monate Kündigungsfrist. Allerdings dürfte für das Haus noch altes Mietrecht und damit eine Frist von 12 Monaten gelten, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf geltend machen will.

Ansonsten: habt ihr euch überhaupt schon über die Preisforderung der Gemeinde für einen Hauskauf informiert?

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#2
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Veräußerung bricht ja nicht Miete, vgl. § 571 BGB a.F. Damit wäre der Erwerber zunächst mal an den Mietvertrag gebunden. Da dieser wohl für unbefristete Zeit geschlossen wurde, gelten die alten Kündigungsregeln nach § 565 BGB a.F., somit also 12 Monate.

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