Kündigungsfrist für mich(Untermieter): + Renovierungspflicht für mich(Untermieter):

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go532485-26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist für mich(Untermieter): + Renovierungspflicht für mich(Untermieter):

Hallo Zusammen,

ich möchte gerne meine Pflichten und Rechte zu folgenden Themen wissen.
Hier Grundlegende Informationen:

Ich habe eine befristeten Untermietvertrag für ein unmöblierte Zimmer(2 Zimmer Wohnung) für 5 Jahre. Der Untermietvertrag läuft in ca. zwei Jahren laut Vertrag aus. Ich habe das Zimmer sowie Flur, Küche, Bad komplett renoviert (alle unmöbliert) übernommen. Der Vermieter war bis vor kurzem nur ca. 3 Monate im Jahr in der Wohnung anwesend und hat in der Zeit Flur, Küche, Bad mitbenützt. Ich musste Flur, Küche, Bad auf meine Kosten komplett neu möblieren.

Ich möchte in kürze Ausziehen !

Hier meine Fragen.

1. Kündigungsfrist für mich(Untermieter):
Wie lange muss ich noch Miete zahlen ab dem Zeitpunkt wenn mein Vermieter die Kündigung Bestätigt hat und ich die Wohnungsübergabe mit ihm abgeschlossen habe ?

2. Renovierungspflicht für mich(Untermieter):

Muss ich außer meinem Zimmer auch Flur, Küche, Bad zu meinen Kosten renovieren weil ich Sie renoviert und unmöbliert übernommen habe ? Ich war den Hauptteil der drei Jahre alleine in der Wohnung.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go532485-26):

1. Kündigungsfrist für mich(Untermieter):
Wie lange muss ich noch Miete zahlen ab dem Zeitpunkt wenn mein Vermieter die Kündigung Bestätigt hat und ich die Wohnungsübergabe mit ihm abgeschlossen habe ?


I.d.R bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, außer Du hast mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart, z.B. Du übergibst die Wohnung 4 Wochen früher, dafür erlässt der Vermieter die Restzahlung

Zitat (von go532485-26):
2. Renovierungspflicht für mich(Untermieter):

Muss ich außer meinem Zimmer auch Flur, Küche, Bad zu meinen Kosten renovieren weil ich Sie renoviert und unmöbliert übernommen habe ? Ich war den Hauptteil der drei Jahre alleine in der Wohnung.


Das kommt darauf an, was genau im Mietvertrag dazu vereinbart wurde. Wenn da nichts steht, dann ist Be- und Abnutzung des Zimmers (im normalen Rahmen) mit der Miete abgegolten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von go532485-26):
1. Kündigungsfrist für mich(Untermieter):


3 Monate wie für jeden anderen Mieter auch.

Ist für dich aber irrelevant da dein Vertrag, wie Du schreibst, befristet ist. Und das noch 2 Jahre.

Was steht denn als Befristungsgrund im Vertrag.

Wenn keiner oder keiner der 3 rechtlich zulässigen könntest Du jetzt zum 31.10.2020 kündigen.

Steht ein zulässiger Grund im Vertrag bis Du doch 2 Jahre an diesen gebunden.
Außer der Vermieter entläßt dich vorzeitig daraus.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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