Kündigungsfrist möbliertes Zimmer in einer WG

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
aerofly2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist möbliertes Zimmer in einer WG

Hallo zusammen,
ich habe ein EFH gekauft und möchte gerne einzelne Zimmer an Studenten vermieten. Ich selbst wohne noch nicht in dem Haus. Es ist jedoch durchaus denkbar in ca. 2 Jahren selbst in das Haus zu ziehen.
Wenn ich nun einzelne Zimmer möbliert vermiete, beträgt dann die Kündigungsfrist statt drei nur ein Monat, da möbliert vermietet wird? Es wird mit jedem STudenten ein separater Mietvertrag geschlossen. Es gibt also keinen Hauptmieter, welcher Zimmer untervermietet.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank.
Liebe Grüsse und einen schönen Nachmittag
Stefan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von aerofly2011):
Wenn ich nun einzelne Zimmer möbliert vermiete, beträgt dann die Kündigungsfrist statt drei nur ein Monat, da möbliert vermietet wird?


Nur für Mieter kann eine kürze als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden, nicht für Mieter.

So lange Du nicht selbst mit in dem Haus wohnst gilt bzgl. Kündigungsfrist BGB § 573c Abs. 1




-- Editiert von Anitari am 06.09.2019 18:19

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