Kündigungsfrist neuer Vermieter Eigenbedarf

23. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Durbed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist neuer Vermieter Eigenbedarf

Hallo liebes 123recht forum.

Mir hat heute mein Vermieter mitgeteilt das er das Haus verkauft habe und nun Morgen die neuen eigentümer samt Eigenbedarfs Kündigung vorbeikommen.

Nun hab ich mich schon ein wenig schlau gelesen und erkenntlich gemacht das die 3 Monate Kündigungsfrist beibehalten bleibt trotz neuen Vermieters.

Doch gilt diese Frist für beide Seiten?

Falls ich innerhalb dieser 3 Monate eine Wohnung finden würde könnte ich dann sofort ausziehen ?

Es gibt ja sicherlich Wohnungen die sofort beziehbar wären aber die Vermieter nicht 2-3 Monate warten möchten?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 493x hilfreich)

Ein Mietverhältnis endet bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das gilt selbstverständlich völlig unabhängig davon, ob die (wirksame) Kündigung vom Vermieter oder vom Mieter erklärt wurde. Selbstverständlich haben beide Seiten ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch bis zum Ende des Mietverhältnisses zu erfüllen.

Niemand hindert die Parteien allerdings daran, sich über die Beendigung des Mietverhältnisses zu einigen. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf wird der Vermieter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Interesse an einer früheren Verfügbarkeit der Wohnung haben. Reden hilft bei der Lösung des Problems...

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir hat heute mein Vermieter mitgeteilt das er das Haus verkauft habe und nun Morgen die neuen eigentümer samt Eigenbedarfs Kündigung vorbeikommen. <hr size=1 noshade>


Der neue Eigentümer kann aber erst kündigen, wenn er im GB eingetragen ist. Das kann dauern. Vorher wäre die Kü. unwirksam.

"Haus", "die Eigentümer"? Eigenbedarf kann im Prinzip bloß einer anmelden, natürliche Person, keine Fa., § 573 BGB , "... die Räume als Wohnung für sich benötigt ...".

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#3
 Von 
Durbed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das "Haus" besteht aus 2 getrennten Wohnungen.
Der neue Eigentümer (Familienvater) möchte die 2 Wohnung für seine Eltern soweit ich das alles richtig verstanden habe.
die Grundbucheintragung hat wohl heute schon stattgefunden,
sind nun schon den ganzen Tag in der unteren Wohnung zu gange aber bei mir hat sich noch keiner gemeldet.

Der Mietvertrag müsste ja neu mit dem neuen Vermieter festgehalten bzw überschrieben werden ?
Wenn ich nun eine Wohnung finde bevor ich diesen neuen Mietvertrag unterzeichne komme ich so um die 3 Monatsfrist herum ?



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Mietvertrag müsste ja neu mit dem neuen Vermieter festgehalten bzw überschrieben werden ? <hr size=1 noshade>


Nein, Kauf bricht nicht Miete, der MV besteht unverändert weiter, bloß der Vm. wechselt, § 566 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>die Grundbucheintragung hat wohl heute schon stattgefunden, <hr size=1 noshade>


Du meinst den Notartermin, das ist nicht die Umschreibung des Eigentums im GB. Darauf kommt es an, erst nach Eintrag wäre die Kündigung wirksam. Die Eltern wären "Eigenbedarf".

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich nun eine Wohnung finde bevor ich diesen neuen Mietvertrag unterzeichne komme ich so um die 3 Monatsfrist herum ? <hr size=1 noshade>


Im Prinzip nicht. Das kann man aber i.a.R. einvernehmlich "passgenau" regeln. Der neue Vm. ist ja froh, wenn er dich "los" ist. Meistens findet sich da eine Lösung.

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