Kündigungsfrist ohne Mietvertrag und ohne Miete

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
nikki4711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne Mietvertrag und ohne Miete

Person A besitzt ein Einfamilienhaus. Person B zieht dazu. Beim Einzug einigen sich beide Parteien, sich die Nebenkosten zu teilen. Person B zahlt keine Miete. Beide Parteien leben in einem eheähnlichem Verhältnis. Nun trennen sich die beiden. Kann Person A von Person B den sofortigen Auszug verlangen oder muss Person B eine gewisse Zeit gegeben werden um sich eine Wohnung zu suchen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von nikki4711):
Beim Einzug einigen sich beide Parteien, sich die Nebenkosten zu teilen.
Das war dann die Vereinbarung zum Thema Wohnen.
Wenn überhaupt nichts anderes vereinbart ist, kann man mE Mietrecht nicht anwenden.

Und leider ist die Antwort: Ja, A kann verlangen, dass B sofort auszieht. B muss das aber nicht sofort tun.

A und B sollten etwas vereinbaren, womit beide leben können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von nikki4711):
Beim Einzug einigen sich beide Parteien, sich die Nebenkosten zu teilen. Person B zahlt keine Miete.

Man könne die Nebenkosten auch als Mietanteil sehen.



Zitat (von nikki4711):
Kann Person A von Person B den sofortigen Auszug verlangen

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von nikki4711):
oder muss Person B eine gewisse Zeit gegeben werden um sich eine Wohnung zu suchen?

In der Regel ist bei wohnen ohne Mietvertrag eine Ziehfrist von 14 - 30 Tagen vorgesehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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