Ich hab da mal ne Frage. Ich wohne in einem privaten Studentenwohnheim. Mittlerweile habe ich mein Studium abgeschlossen und ziehe aus beruflichen Gründen weg. In meinem Vertrag steht als Kündigungsfrist (ungefähr):
3 Monate zum Semesterende.
Das bedeutet in dem Fall, dass ich (falls ich keinen Nachmieter finde) erst Ende September raus kann. Ich bin ja mittlerweile exmatrikuliert und frage mich, ob dieser Passus für ein privates Studentenwohnheim rechtens ist. Mal abgesehen davon, dass ich natürlich nicht bis Ende September die Wohnung zahlen möchte, würde ich diese ja über ein halbes Jahr als Nichtstudent bewohnen.
Vielen Dank schonmal für eure Infos.
Kündigungsfrist privates Studentenwohnheim
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Für Jugend- und Studentenwohnheime gibt es zwar gewisse Sonderregelungen (§ 549 Abs. 3 BGB
), etwa was den Schutz gegen Kündigungen betrifft.
Die Kündigungsfrist
ist jedoch dieselbe wie bei gewöhnlichem Wohnraum, also knapp 3 Monate (§ 573c BGB
). Ebenso muß eine Kündigung zu jedem
Monatsende möglich sein, da zum Nachteil des Mieters davon abweichende Regelungen unwirksam wären.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
steht in deinen mietvertrag eventuell, dass das mietverhältnie darauf begründet ist, dass du immatrikulierter student bist?
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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich seit Oktober 2000 in dem Wohnheim wohne (falls das einen Unterschied macht).
Was die Immatrikulation angeht, weiß ich momentan den genauen Wortlaut nicht. Was ich aber sicher weiß ist, dass ich schonmal 16 € Gebühren zahlen musste, da ich meine Studienbescheinigung nicht rechtzeitig zugeschickt habe. Diese Gebühr ist vertraglich fixiert.
Falls der genaue Wortlauf wichtig ist, werde ich diesen nochmal genau nachlesen.
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