Kündigungsfrist wirksm?

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Versipellis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist wirksm?

Guten Abend liebes Forum,

ich habe ein kleines Problem in meiner WG, in der mir mittlerweile offen von Seiten der Verwaltung mit Kündigung gedroht wird. Aber zunächst zur Situation:

Ich wohne seit 2.5 Jahren in einer 4-er WG in der wundervollen Hauptstadt. Die WG wird von einer Verwaltungs-GmbH (gegründet vom Vermieter) verwaltet und ist voll möbliert. Jedes WG-Mitglied hat einen vollwertigen, auf jeweils ein Jahr befristeten Mietvertrag ausgehändigt bekommen (dritte Verlängerung für mich). Der Vertrag ist in den wesentlichen Teilen unten aufgeführt.

Durch diverse Mitbewohnerwechsel ist eine ungünstige Situation für mich entstanden: Die drei anderen Mitbewohner kritisieren unsachlich die Qualität meiner "Putzkünste" und haben sich ohne Rücksprache mit mir bei der Verwaltung beschwert. Was hier klingt wie Kindergarten ist für mich gelebtes Mobbing. Vermeintliches Ziel: Sie wollen mich schlicht und ergreifend loswerden. Wir wären charakterlich nicht mit einander kompatibel und sie sehen sich in ihrer Lebensqualität eingeschrenkt (o.Ä.).

Beim Vermieter (Verwaltungs-GmbH) gingen alle Lichter an und sie drohen mir seit gestern mit Kündigung, falls sich nicht schnellstens was an der Situation ändert. Die "Schlacht" habe ich allerdings schon verloren, da ich seit gestern nur auf die Gunst meiner Mitbewohner setzen kann. Diese werde ich selbst mit höhstem Putzeifer nicht wiedererlangen.

Daher jetzt erst mal der Mietvertrag, so wie ich ihn im Original unterschrieben habe und anschließend meine Fragen dazu:

Zitat:


Befristeter Mietvertrag über ein möbliertes Gästezimmer


1. Vertragsgegenstand
Vermietet wird ein möbliertes Zimmer mit ca. 35qm Wohnfläche in der Wohnung Nr. 15
Der Mieter erhält für die Mietzeit 1 Stück Wohnungsschlüssel und 1 Stück Hausschlüssel.

2. Mietdauer
Der Mietvertrag läuft vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Es besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

3. Miethöhe
Die Miete inkl. Betriebskosten und WLAN beträgt XXX Euro. Während des Zeitraums der Vermietung ist keine Erhöhung der Miete vorgesehen.

4. Mietzahlungen
5. Mietkaution
6. Beschreibung der Nutzung der Mietsache
7. Instandhaltung und Schäden an der Mietsache
8. Schriftform
9. Salvatorische Klausel



So viel (oder wenig) zum Kern des Mietvertrags.

Meine Fragen lauten:

A) Ist der angegebene Kündigungszeitraum rechtens?
B) Ist die Befristung rechtens?
C) Welche realistischen Chancen seht ihr, dass die Verwaltung mich vor dem 31.12.2020 aus dem Zimmer rausbekommt?

Vielen lieben Dank fürs Lesen!

Freundliche Grüße
Ein besorgter Student

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ist das irgendein offizielles Studentenwohnheim oder eine andere besondere Wohnform?
Gibt es einen Grund für die Befristung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Versipellis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es handelt sich um eine große Altbauwohnung, in der die Zimmer einzeln vermietet werden. Ein Grund für die Befristung ist im Mietvertrag nicht ersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu A) Ja, aber nur für den Mieter. Der Vermieter hat trotz der Klausel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

zu B) Nein

zu C) Keine

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich stimme @hh zu.

Sieh der Kündigung gelassen entgegen.

Übrigens findet sich in deinem Vertragszitat bisher nicht die kleinste Passage über irgendwelche Ansprüche an deine Putzkünste oder Mitbenutzungsrechte. Du solltest dir den Absatz 6 vielleicht mal zu Gemüte führen um zu sehen, was überhaupt verlangt werden kann vom Vermieter.
Die Mitbewohner haben dir gar nichts zu sagen, mit denen hast du ja keinen Vertrag.

Ich verstehe allmählich, warum immer öfter WG-Zimmer mit der Information "Wir haben eine Putzfrau" angeboten werden....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Versipellis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Einschätzungen. Eine letzte Frage hätte ich noch:

- Wie würdet ihr empfehlen zu reagieren, falls an Tag X eine Kündigung im Postfach liegen sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Versipellis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine aller allerletzte Frage noch :) )

Könnte in meiner Situation der §549 BGB zutreffen, in dem Sonderregelungen für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch festgehalten sind? (Eingeschränkter Kündigungsschutz, keine Angaben von Gründen bei Kündigung etc.)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, der vorübergehende Gebrauch müsste in der Person des Mieters liegen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

Um ein Studentenwohnheim o.ä. handelt es sich ja nach Deiner Aussage auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Versipellis):
Wie würdet ihr empfehlen zu reagieren, falls an Tag X eine Kündigung im Postfach liegen sollte?

Sich hier wieder zu melden bevor man mit irgendeinem über die Kündigung spricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen