Kündigungsfristen - Greift auch hier die Änderung mit der 3 Monatsfrist ?

23. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)
Kündigungsfristen - Greift auch hier die Änderung mit der 3 Monatsfrist ?

Hallo, wie ist die Rechtslage in folgendem Fall? Der Mietvertrag wurde am 1.8.1999 abgeschlossen. Die Vermieterin, damals schon hochbetagt, verlangte eine 5 monatige Kündigungsfrist. Die Mieter stimmten zu, da sie dringend die Wohnung brauchten. Greift auch hier die Änderung mit der 3 Monatsfrist ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
verlangte eine 5 monatige Kündigungsfrist.


Wie wurde diese Frist damals vereinbart, im Mietvertrag mit welchen Worten?

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die gesetzliche Kündigung beträgt 3 Monate und darf zum Nachteil des Mieters nicht geändert werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Im Mietvertrag steht Kündigungsfrist 5 Monate. Das ist ein vorgedruckter Mietvertrag


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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Also, das ist ein vorgedruckter Mietvertrag , der die Kündigungszeiten staffelt. Bei mehr als 10 Jahren Mietdauer, was hier zutreffen würde, wäre lt Mietvertrag die Kündigungsfrist 12 Monate.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Da dieser Mietvertrag vor der großen Mietrechtsreform von 2001 abgeschlossen wurde, wären die längeren Fristen nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt/vereinbart worden wären.

Da dies aber nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter von 3 Monaten. In diesem Fall würde der Vertrag frühestens am 30.11. enden.

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