Hallo, wie ist die Rechtslage in folgendem Fall? Der Mietvertrag wurde am 1.8.1999 abgeschlossen. Die Vermieterin, damals schon hochbetagt, verlangte eine 5 monatige Kündigungsfrist. Die Mieter
stimmten zu, da sie dringend die Wohnung brauchten. Greift auch hier die Änderung mit der 3 Monatsfrist ?
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Kündigungsfristen - Greift auch hier die Änderung mit der 3 Monatsfrist ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
verlangte eine 5 monatige Kündigungsfrist.
Wie wurde diese Frist damals vereinbart, im Mietvertrag mit welchen Worten?
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Die gesetzliche Kündigung beträgt 3 Monate und darf zum Nachteil des Mieters nicht geändert werden.
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Im Mietvertrag steht Kündigungsfrist 5 Monate. Das ist ein vorgedruckter Mietvertrag
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Also, das ist ein vorgedruckter Mietvertrag , der die Kündigungszeiten staffelt. Bei mehr als 10 Jahren Mietdauer, was hier zutreffen würde, wäre lt Mietvertrag die Kündigungsfrist 12 Monate.
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Da dieser Mietvertrag vor der großen Mietrechtsreform von 2001 abgeschlossen wurde, wären die längeren Fristen nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt/vereinbart worden wären.
Da dies aber nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter von 3 Monaten. In diesem Fall würde der Vertrag frühestens am 30.11. enden.
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