Hallo,
ich habe mal eine Frage,
es besteht ein Mietvertrag über ein Haus aus dem Jahre 2005, der nun gekündigt werden soll. In diesem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereibart, ist dies rechtens? Muss diese Frist eingehalten werden oder greift hier die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Lieben Gruß
Leni
Kündigungsfristen Mietvertrag Haus
3. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2008 | 12:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen Mietvertrag Haus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. März 2008 | 13:18
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 430x hilfreich)
Meiner Meinung nach ist die Vereinbarung nach §573c Abs. 4 BGB
unwirksam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
-----------------
"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
#2
Antwort vom 3. März 2008 | 14:28
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 844x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. März 2008 | 15:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Huhu,
ups, hatte ich gar nicht genau angegeben. Es ist der Mieter, der kündigen möchte.
Liebe Grüße
Leni
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.362
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
26 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten