Welche Kündigungsfrist gilt denn nun für den Mieter, der einen unbefristeten Mietvertrag vor 2001 abschlossen hat, welcher zum einen auf den Gesetzestecxt verweist und zusätzlich die vor 2001 gesetzlich festgelegten Fristen nochmal wiederholt?
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"gimmick"
Kündigungsfristen - Welche Kündigungsfrist gilt denn nun für den Mieter?
28. April 2004
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Frage vom 28. April 2004 | 14:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - Welche Kündigungsfrist gilt denn nun für den Mieter?
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#1
Antwort vom 28. April 2004 | 14:25
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 48x hilfreich)
die genannten alten Fristen gelten noch
#2
Antwort vom 28. April 2004 | 16:06
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo "gimmick"
Das neue Mietrecht und Altverträge - Welche Kündigungsfristen gelten ?
von Christian Beyerle, Neuss !!
Rechts in der Leiste zufinden !
Grüße von Tracheo !!
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"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "
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#3
Antwort vom 28. April 2004 | 22:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Infos, aus den Antworten schliesse ich, daß ich von "den neuen Kündigungsfristen" hätte profitieren können, wenn die "alten Fristen" neben dem im Vertrag aufgeführten Verweis auf das BGB nicht nochmal zusätzlich explizit aufgeführt worden wären.....!?
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"gimmick"
#4
Antwort vom 29. April 2004 | 07:28
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 48x hilfreich)
So ist es.
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