Kündigungsfristen

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Minister
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen

Hallo,

ich habe am 01.08.2001 - also grade einen Monat vor dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts :-( - einen Mietvertrag abgeschlossen.
Zur Mietzeit steht drin: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2001. Das Mietverhältnis läuft am 31.07.2003, frühestens jedoch 2 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses ab. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht mit den nachfolgend aufgeführten Kündigungsfristen gekündigt ist: 3 Monate, wenn seit der Überlassung der Wohnräume weniger als 5 Jahre vergangen sind. [...]"

Ich möchte jetzt so schnell wie möglich aus der Wohnung ausziehen und frage mich, ob ich erst zum 31.07.2005 kündigen kann, oder ob es irgendeine andere Möglichkeit gibt, z.B.
- Unzulässigkeit solcher jährlichen Verlängerungen,
- Unzulässigkeit solcher Verlängerungen durch die Mietrechtsreform,
- oder ist das nur so verklausuliert formuliert, und ich kann jederzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen? Beim zweiten Durchlesen kam mir der Gedanke jedenfalls, daher das ausführliche Zitat *g*

Danke für Eure Hilfe schon mal im Voraus!

Gruß, Jan.

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