Kündigungsgrund Eigenbedarf rechtens?

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsgrund Eigenbedarf rechtens?

Die Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft. Aber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Die Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft.

Dann ist Deine Frage ja überflüssig ...



Zitat (von Grinsekatze247):
Aber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens?

Die Begründung ist rechtens, aber ich schätze das diese nicht gerichtsfest ist.
Denn dazu sollten die Enkel konkret benannt werden, das Alter bekannt gegeben werden, und die Häufigkeit der Besuche.

Jetzt kommen die gar nicht zu Besuch?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Grinsekatze247):
Die Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft.

Dann ist Deine Frage ja überflüssig ...



Zitat (von Grinsekatze247):
Aber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens?

Die Begründung ist rechtens, aber ich schätze das diese nicht gerichtsfest ist.
Denn dazu sollten die Enkel konkret benannt werden, das Alter bekannt gegeben werden, und die Häufigkeit der Besuche.

Jetzt kommen die gar nicht zu Besuch?


Die Namen der Enkel stehen in der Kündigung. Die kleinere der beiden ist sehr häufig dort, hat dort auch ein eigenes Zimmer (VM wohnen nebenan, wir waren bis zur Kündigung gute Bekannte). Sie war auch schon vor unserem Einzug häufig dort, obwohl sie mit ihren Eltern dort gewohnt hat, wo wir jetzt wohnen. Es war also schon vorher bekannt dass eine der beiden Enkelinnen sehr oft dort ist. Die andere ist eher selten da und ich wüsste auch nicht dass sie dort (häufig) übernachtet, da sie schon 13 oder 14 ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Dann dürfte die Begründung vor Gericht recht erklärungsbedürftig sein ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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