Die Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft. Aber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens?
Kündigungsgrund Eigenbedarf rechtens?
31. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2019 | 18:19
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsgrund Eigenbedarf rechtens?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Juli 2019 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatDie Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft. :
Dann ist Deine Frage ja überflüssig ...
ZitatAber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens? :
Die Begründung ist rechtens, aber ich schätze das diese nicht gerichtsfest ist.
Denn dazu sollten die Enkel konkret benannt werden, das Alter bekannt gegeben werden, und die Häufigkeit der Besuche.
Jetzt kommen die gar nicht zu Besuch?
#2
Antwort vom 31. Juli 2019 | 20:50
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDie Eigenbedarfskündigung ist inhaltlich korrekt, das habe ich schon überprüft. :
Dann ist Deine Frage ja überflüssig ...
ZitatAber ist der Grund "weil unsere beiden Enkel häufig bei uns übernachten benötigen wir den Platz" wirklich rechtens? :
Die Begründung ist rechtens, aber ich schätze das diese nicht gerichtsfest ist.
Denn dazu sollten die Enkel konkret benannt werden, das Alter bekannt gegeben werden, und die Häufigkeit der Besuche.
Jetzt kommen die gar nicht zu Besuch?
Die Namen der Enkel stehen in der Kündigung. Die kleinere der beiden ist sehr häufig dort, hat dort auch ein eigenes Zimmer (VM wohnen nebenan, wir waren bis zur Kündigung gute Bekannte). Sie war auch schon vor unserem Einzug häufig dort, obwohl sie mit ihren Eltern dort gewohnt hat, wo wir jetzt wohnen. Es war also schon vorher bekannt dass eine der beiden Enkelinnen sehr oft dort ist. Die andere ist eher selten da und ich wüsste auch nicht dass sie dort (häufig) übernachtet, da sie schon 13 oder 14 ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Juli 2019 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
Dann dürfte die Begründung vor Gericht recht erklärungsbedürftig sein ...
Und jetzt?
Schon
268.165
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
23 Antworten
-
7 Antworten
-
32 Antworten
-
4 Antworten