Ein Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren hat. Dies wollte der Vermieter zur seiner eigenen Absicherung. Anschließend wird sich die Miete an der jährlichen Preissteigerung orientieren und entsprechend steigen.
Nach kurzer Zeit hat der Mieter zahlreiche Mängel moniert und die Miete mehrfach gemindert - unterstützt durch Mietervereine und einen Rechtsanwalt. Danach wurden die Mängel behoben.
Ist diese ganze Vorgeschichte für den Vermieter ein berechtigter Grund, den Mietvertrag nach drei Jahren zu kündigen? Der Mieter möchte grundsätzlich gerne weiter in der Wohnung wohnen bleiben, da er zum einen viel Geld in den Einzug (Einbauküche, Schrankwand, etc...) investiert hat und ansonsten mit Lage, Nachbarn usw. zufrieden ist und miot diesen sehr gut auskommt.
Er zahlte und zahlt, von den Minderungen der Mängel abgesehen, seine Miete und die Nebenkosten immer pünktlich und kommt auch immer seinen Pflichten als Mieter (Winterdienst, Rücksicht auf Mitmieter, etc.) nach.
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Kündigungsgrund nach Mietminderung?
20. Januar 2015
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Frage vom 20. Januar 2015 | 22:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
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#1
Antwort vom 20. Januar 2015 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120268 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>der eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren hat. <hr size=1 noshade>
Häufig sind diese Formulierungen rechtlich nicht haltbar.
quote:<hr size=1 noshade>Ist diese ganze Vorgeschichte für den Vermieter ein berechtigter Grund, den Mietvertrag nach drei Jahren zu kündigen? <hr size=1 noshade>
Klar.
Nur muss er einen der gesetzlich zulässigen Kündigungsgründe finden, um den Mieter rechtwirksam zu kündigen.
Für die Begründung "der hat mich geärgert" holt sich der Vermieter eine teure "Watschn" bei Gericht ab...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 20. Januar 2015 | 22:34
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 13x hilfreich)
quote:
Ist diese ganze Vorgeschichte für den Vermieter ein berechtigter Grund, den Mietvertrag nach drei Jahren zu kündigen?
Nein.
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
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#3
Antwort vom 20. Januar 2015 | 22:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Puh, das beruhigt mich.
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