Kündigungsklausel

19. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
MissUndercover62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsklausel

hallo,
ich brauche dringend einen rat. seit mehr als 12 jahren bewohne ich nun schon meine wohnung. nun habe ich einen mann kennen gelernt und dieser wohnt in einer anderen stadt. nun möchten wir zusammenziehen aber da gibt es ein problem: ich habe laut meines mietvertrages eine 12 monatige kündigungsfrist einzuhalten.
12 monate sind ganz schön lang und für mich mit 100 % schwerbehinderung. mein vermieter kann mir hier in meinen heimatort keine behindertenwohnung zur verfügung stellen. in den anderen ort kann ich voraussichtlich bald eine entsprechende wohnung bekommen . wie sieht es rechtlich nun mit meiner kündigung ( frist ca. 3 monate ) aus?
danke für die antworten im voraus.
missi

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus Höltken
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Die Antwort auf die Frage, ob das neue Mietrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist auf alte Verträge angewendet werden muss, gibt es hier im Ratgeber:

http://123recht.net/article.asp?a=3254&f=ratgeber_mietrecht_mietvertragkundigungsfristneualt&p=1

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen