Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Vermieterin hat in dem Mietvertrag eine Klausel bezüglich der Möglichkeit einer beidseitigen Kündigung hineingeschrieben. Diese Klausel ist soweit ich weiß unwirksam, jedoch finde ich momentan die Rechtsgrundlage dafür nicht.
Könnte mir jemand helfen?
Danke sehr!
-- Editiert von Moderator topic am 15.07.2022 16:28
-- Thema wurde verschoben am 15.07.2022 16:28
Kündigungsklausel seitens des Vermieters
15. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juli 2022 | 11:54
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsklausel seitens des Vermieters
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Juli 2022 | 16:37
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Ohne Text der Klausel nicht zu beantworten !
#2
Antwort vom 15. Juli 2022 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitatjedoch finde ich momentan die Rechtsgrundlage dafür nicht. :
Könnte mir jemand helfen?
Die Rechtsgrundlage dürfte sich hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
finden.
Und jetzt?
Schon
266.884
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
19 Antworten