Liebe Mitleser,
Zitat:Das Mietverhältnis beginnt am 15.03.2014. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann bie Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden mit folgender Besonderheit: Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar. Das Mietverhältnis ist geschlossen bis zum 14.03.2018, danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Datum des Mietvertrages: 09.03.2014
Nach meinem Dafürhalten wäre das Ende der 4-Jahres-Frist der 08.03.2018 gewesen, somit ist die Klausel unwirksam. Richtig oder falsch?