Kündigungskrieg: Wer zahlt?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Biggi 1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungskrieg: Wer zahlt?

Hallo Leute,
meine Situation in Kurzform:
Einfamilienhaus mit EL-wohnung, vor 15 Mon von uns gekündigt.
Mieter sollte laut LG-Urteil ohne weitere Räumigsfrist zum 31. 12. 06 ausziehen und auch die Kosten des von ihm ange- strebten Berufungsverfahrens tragen. Trotzdem schickt mir mein Anwalt eine Kostenrechnung über 1200 €.
Wer muss zahlen?
Danke für Eure Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn beim Mieter nichts zu holen ist, zahlst Du als Auftraggeber erst mal.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Auch wenn beim Mieter etwas zu holen ist, zahlst Du als Auftraggeber erst mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

...mal ne blöde Frage dazu: Ist denn die Rechnung vom Anwalt direkt mit den Gerichtskosten/Urteil vollstreckbar?

Ich kenne das nur so, dass die Rechnungen an die vollstreckbare Ausfertigung getackert werden - normalerweise vom GV.

Oder nehme ich die Anwaltsrechnung einfach im Forderungskonto (formlos) mit auf?

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biggi 1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sue Cologne und det11,
erst mal vielen Dank für
Eure Antworten. Unser Mieter ist mit 2 Häusern und vermutlich sehr guter Pension (Ingenieur i. R.)
sicher nicht arm, aber sehr trickreich. Er will
im Mai/Juni in sein neues
3. Haus einziehen und bis
dahinZeit schinden.
Normalerweise wäre das kein Problem.
Aber: Mein Mann
bekommt Ende Januar seinen 2. Durchgang Chemo und wir brauchen ganz dringen ein ruhiges Krankenzimmer, was der
Mieter und sein Anwalt seit Sept. 05 zu verhindern suchen. Die Behandlung insgesamt ist teuer und wir sind finanziell und nervlich ziemlich am Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biggi 1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Joku,
ich versuche eine Antwort auf Deine gar nicht "blöde" Frage: Im vollstreckbaren Urteil steht:"Der Berufungskläger (=Mieter)
trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar." Ich habe z. Zt. keinen Dolmetscher für das Juristenvokabular. Unser Anwalt, der gefühlsmäßig die Sache nicht so ernst nimmt,ist z. Zt. im Urlaub.
Und wer wechselt schon gern die Pferde mitten im Fluss?

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