Kündigungsrecht - Ist dieser Zeitmietvertrag so gültig?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Feechen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrecht - Ist dieser Zeitmietvertrag so gültig?

Hallo,

wir haben im September 2001 ein Wohnung gemietet. Mietbeginn laut Vertrag 1.10.2001. Ich such jetzt schon die ganze Zeit im WWW finde aber nicht die richtigen Antworten auf meine Fragen. Im Mietvertrag steht, das das Mietverhältnis am 1.10.01 beginnt und am 30.09.04 abläuft. Er ist also über 3 Jahre abgeschlossen worden. Wir haben die Wohnung für uns fristgemäss gekündigt, da uns gesagt wurde das Zeitmietverträge nicht mehr zulässig sind. Es handelt sich auch nur um einen Monat wo wir früher ausgezogen sind als im Mietvertrag stand. Wir haben die Wohnung wunschgemäss nach dem Mietvertrag von einem Malermeisterfachbetrieb streichen lassen und die Wohnung ordentlich übergeben. Nun will er die Miete für September trotzdem noch haben. Darf er? Ich muss dazu sagen, ich habe mich sogar um einen Nachmieter bemüht, aufgrund seiner hohen Miete hat aber keiner einziehen wollen. Seine Worte dann: "Lassen sie das bitte Frau ****,ich werde die Wohnung erst vermieten wenn sie ordnungsgemäss renoviert wurde" Das hab ich leider nicht schriftlich.

Hinzu kommt das wir in unserer neuen Wohnung aufgrund einer lohnänderung (auszahlungszeitpunkt) von meinem Mann
auch schon wieder ärger haben. Mein Mann hat den Vermieter gefragt ob es in Ordnung sei, die Miete immer erst am Monatsende statt am Monatsanfang zu zahlen. Er sagte ja und es war ok so. Jetzt sagt das er wir 1 Monat im Verzug sind. Kann er uns jetzt kündigen? Wir zahlen ja regelmässig zum Monatsende so wie (leider nur mündlich) vereinbart. Ausserdem hat er bei unserem letztem Vermieter angerufen um sich über uns zu erkundigen. Besteht da so etwas wie Schweigepflicht? Ist ja nicht gerade die feine Art *seufz*

Bitte antworten sie mir so schnell wie möglich...es brennt...

Viele Grüße und vielen Dank

Feechen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ab dem 01.09.01 gilt das neue Mietrecht. Seitdem gibt es nur noch sog. qualifizierte Zeit-Mietverträge. Dies bedeutet, dass im Mietvertrag selber oder schriftlich bei Vertragsschluss dem Mieter der Grund für die Befristung genannt werden muss. Es kommen auch nur die in § 575 BGB genannten Gründe (Eigenbedarf, bauliche Veränderung, Betriebsbedarf) in Betracht. In Unkenntnis dieser neuen Vorschrift wurde die Benennung des Grundes häufig vergessen. Dies bedeutet gemäß § 575 BGB , dass der Vertrag wie ein unbefristeter Vertrag zu behandeln ist, der mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Wenn also zum 31.08.04 gekündigt wurde, muss die Kündigung bis zum 03. Juni dem Vermieter zugegangen sein, dann kann dieser nichts mehr machen.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Klaus hat Recht.

Selbstverständlich ist es möglich, den Fälligkeitszeitpunkt der Miete zu verlegen. Ihr werdet aber ein Problem haben, zu beweisen, daß ihr immer am Monatsende zahlen dürft.

Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist aber nur möglich, wenn ihr mit 2 Monatsmieten in Verzug seid.

Ganz risikolos ist es aber trotzdem nicht, denn ihr schuldet Zinsen und auch die ständig verzögerte Zahlung ist nach Abmahnung ein Kündigungsgrund.

Das Einziehen von Erkundigungen ist selbstverständlich zulässig. Ich würde es sogar jedem Vermieter raten, um sicherzustellen, dass man sich keine Querulanten ins Haus holt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Feechen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke Euch beiden für die Antwort!
Also mit der alten Wohnung kann ich demnach beruhigt sein weil er die Miete für September nicht mehr einzihen kann da wir fristgerecht (3 Monate) auf den 31.August gekündigt haben? Das ist gut!
Und jetzt nochmal wegen dem Problem mit der neuen Wohnung. Ich bin beruhigt das man uns nicht gleich kündigen kann. Abmahnungen sind wohl nur schriftlich gültig? Der Vermieter hatte bis jetzt nämlich nur mal angerufen um uns zu sagen das wir schauen soll das wir das auf die Reihe bekommen.

Wie ist das eigentlich mit Mietkürzungen? Ich habe in der neuen Wohnung erstmal ungefähr 40 Stunden putzen müssen (12 Stunden alleine an der Küche) bevor wir eingezogen sind. Ist ja nicht gerade so die feine englische Art!Außerdem ist der Keller für uns immer noch nicht nutzbar da der Vermieter seine Sachen noch dort drin hat. Die Lüftung im Bad (ohne Fenster) ist auch defekt. Alles so Dinge eben. Ist da direkt was mit Mietminderung zu machen? Ich habe bis jetzt leider nichts im WWW speziell über solche Dinge gefunden.

Herzlichen Dank im Vorraus

Feechen :-)

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