Kündigungsrecht Mietswohnung

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
wiesel2211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsrecht Mietswohnung

Hallo,

wir wohnen seit dem 01.03.1995 in Miete. Aktuell haben wir einen Hauskauf ins Auge gefasst. Unsere Frage wäre nun bezüglich der Kündigung:

In unserem Vertrag steht unter Kündigungsfristen:
3 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind
6 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind
9 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind
12 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind

Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an.

Bedeutet das nun dass ich 12 Monate vorher kündigen müsste? Wie soll dass den gehen. Bitte um Hilfe welche Möglichkeiten wir haben.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

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#2
 Von 
wiesel2211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

?? wieso?
Es steht der obige Text im Vertrag und ich lese es so dass das für Mieter und Vermieter Gültigkeit hat. Ist dem nicht so?

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#3
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@Dr.Eisenfaust,

habe ich auch so gelesen- in einem Vertrag von 97.

Nur sind diese Klauseln schon seit 2001 ausser Kraft,
es gelten 3 Monate zum ersten eines Monats.

Herr Dr. , wussten sie nicht das es diese Klauseln gibt-
oder kreiden sie dem Mieter die Unwissenheit an?



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#4
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#7
 Von 
wiesel2211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@nico245
vielen Dank für deine Antwort die mir weitergeholfen hat.

@Dr.Eisenfaust
Ich bin neu hier im Forum aber aufgrund deinem äußerst unkonstruktiven Beitrag habe ich mir mal ein paar Beiträge von dir durchgelesen. Dabei wird schnell klar dass du nichts dafür kannst dass du so schreibst denn du bist eben so. Wenns dich so nervt dann bleib doch einfach den Tasten fern. Dabei tust du dir was Gutes und anderen auch. Wo ist dein Problem? Ich weiß du regst dich gerne auf und musst das jedem mitteilen! Das steckt in dir und du sehnst dich einfach danach. Viel Spaß bei deinen weiteren Beiträgen die den Usern nicht weiterhelfen!!!!!!!!!!!!



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#8
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#10
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@wiesel,
gern geschehen...

Dazu ist dieses Forum da,
aber jedes hat auch seine eigenen Trolle ;)

Man mus nur ein bisschen Verstand haben um zu verstehen -wer, warum und wieso...

Schönes WE...

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Danke, ich helfe gerne weiter, nur nicht zum tausendstenmal, weil ein Mensch zu faul ist, zu lesen!

Musst du auch nicht, aber dann kann man einfach mal die Klappe halten. Man findet auf fast jede Frage hinsichtlich Mietrecht im Internet mittlerweile die Antworten, die man benötigt. Die Foren wären damit nahezu komplett gestorben.
Damit nur leider wohl auch für dich die Plattformen, die du offensichtlich dringend benötigst, um Menschen beleidigen zu können.

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#12
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

@kathi,
wollen wir zwei mal wetten ?

Wer verbirgt sich wohl hinter Dr.Eisenfaust?

Na, du gibst den ersten Tipp...

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#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12306.08.2010 09:55:25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 54x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12306.08.2010 16:45:07
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12306.08.2010 16:45:07
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

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#21
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wer ist "wir"?

Kannst Du Dich nicht an die erinnern ?
Das waren doch die, die nach Lodsz gefahren sind.



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#22
 Von 
guest-12306.08.2010 16:45:07
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

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#23
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)
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#24
 Von 
wiesel2211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@Karakorum

Genau diese Seite hatte ich gelesen bevor ich hier den Beitrag erstellt habe.

Der Text ganz unten:

quote:
Kündigungsfristen in alten Formularmietverträgen (vor September 2001) sind daher für neuere Kündigungen unter Umständen noch gültig.


Dieser hat mich dann verunsichert ob mein Vertrag aus 1995 wirklich bei 3 Monaten Frist liegt.

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