Hallo,
wir wohnen seit dem 01.03.1995 in Miete. Aktuell haben wir einen Hauskauf ins Auge gefasst. Unsere Frage wäre nun bezüglich der Kündigung:
In unserem Vertrag steht unter Kündigungsfristen:
3 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind
6 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind
9 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind
12 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an.
Bedeutet das nun dass ich 12 Monate vorher kündigen müsste? Wie soll dass den gehen. Bitte um Hilfe welche Möglichkeiten wir haben.
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Kündigungsrecht Mietswohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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?? wieso?
Es steht der obige Text im Vertrag und ich lese es so dass das für Mieter und Vermieter Gültigkeit hat. Ist dem nicht so?
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@Dr.Eisenfaust,
habe ich auch so gelesen- in einem Vertrag von 97.
Nur sind diese Klauseln schon seit 2001 ausser Kraft,
es gelten 3 Monate zum ersten eines Monats.
Herr Dr. , wussten sie nicht das es diese Klauseln gibt-
oder kreiden sie dem Mieter die Unwissenheit an?
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@nico245
vielen Dank für deine Antwort die mir weitergeholfen hat.
@Dr.Eisenfaust
Ich bin neu hier im Forum aber aufgrund deinem äußerst unkonstruktiven Beitrag habe ich mir mal ein paar Beiträge von dir durchgelesen. Dabei wird schnell klar dass du nichts dafür kannst dass du so schreibst denn du bist eben so. Wenns dich so nervt dann bleib doch einfach den Tasten fern. Dabei tust du dir was Gutes und anderen auch. Wo ist dein Problem? Ich weiß du regst dich gerne auf und musst das jedem mitteilen! Das steckt in dir und du sehnst dich einfach danach. Viel Spaß bei deinen weiteren Beiträgen die den Usern nicht weiterhelfen!!!!!!!!!!!!
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@wiesel,
gern geschehen...
Dazu ist dieses Forum da,
aber jedes hat auch seine eigenen Trolle
Man mus nur ein bisschen Verstand haben um zu verstehen -wer, warum und wieso...
Schönes WE...
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quote:
Danke, ich helfe gerne weiter, nur nicht zum tausendstenmal, weil ein Mensch zu faul ist, zu lesen!
Musst du auch nicht, aber dann kann man einfach mal die Klappe halten. Man findet auf fast jede Frage hinsichtlich Mietrecht im Internet mittlerweile die Antworten, die man benötigt. Die Foren wären damit nahezu komplett gestorben.
Damit nur leider wohl auch für dich die Plattformen, die du offensichtlich dringend benötigst, um Menschen beleidigen zu können.
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@kathi,
wollen wir zwei mal wetten ?
Wer verbirgt sich wohl hinter Dr.Eisenfaust?
Na, du gibst den ersten Tipp...
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quote:
Wer ist "wir"?
Kannst Du Dich nicht an die erinnern ?
Das waren doch die, die nach Lodsz gefahren sind.
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--- editiert vom Admin
Hi,
@wiesel2211
bitte einmal anhand des nachstehenden Link's Ihren Mietvertrag überprüfen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
@Karakorum
Genau diese Seite hatte ich gelesen bevor ich hier den Beitrag erstellt habe.
Der Text ganz unten:
quote:
Kündigungsfristen in alten Formularmietverträgen (vor September 2001) sind daher für neuere Kündigungen unter Umständen noch gültig.
Dieser hat mich dann verunsichert ob mein Vertrag aus 1995 wirklich bei 3 Monaten Frist liegt.
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