Eine Frage: Ich habe einen Staffelmietvertrag, bei dem zahlenmässig die ersten drei Mieterhöhungen festgelegt sind. D.h. alle drei Jahre erhöht sich die Miete um 3%. Darunter steht, dass das Recht auf Kündigung die ersten 4 Jahre ausgeschlossen sind. Ferner steht im MV an einer anderen Stelle, dass der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft.
Meine Frage daher: ist der Kündigungsauschluss wirksam, oder gilt die gesetzl. Kündigungsfrist ?
Man könnte so argumentieren: Es wird der Anschein geweckt, dass die Mietzeit auf 12 Jahre festgelegt wird. Dagegen steht jedoch, dass der MV auf unbestimmte Zeit läuft. Somit sind Widersprüche vorhanden, welche stets zu Lasten des Verwenders, d.h. des Vermieters gehen, so dass die Klausel bzgl. Verzicht auf das kündigungsrecht unwirksam gemacht wird.
Ist das Unsinn ?
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Kündigungsrecht ausgeschlossen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> Ist das Unsinn ?
Ich befürchte Ja!
Mist.
Und was passiert wenn ich einfach keine Miete mehr bezahle ? Das gefällt mir zwar nicht, aber die letzte Option die ich habe ist 2 Jahre Doppelmiete zu bezahlen
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Der Vermieter wird Dich auf Mietzahlung verklagen und den Prozess gewinnen. Die Prozesskosten kommen in dem Fall natürlich auch noch auf Dich zu.
Er kann Dir zwar Kündigen, wenn Du mit 2 Monatsmieten im Rückstand bist, das muss er aber nicht.
Du solltest versuchen, Dich mit dem Vermieter zu einigen.
Was ist denn der Grund, dass Du unbedingt ausziehen willst oder musst?
Der Grund ist, das wir aus finanziellen Gründen umziehen mussten. Wir hatten einen Nachmieter gefunden gehabt, dieser hat jedoch kurz vor der unterzeichnung abgesagt und nun sitze ich da mit finanz. Schwierigkeiten und einer Doppelmiete.
Blöd gelaufen.
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