Kündigungsrecht bzw. Wer hat jetzt das Problem?

13. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrecht bzw. Wer hat jetzt das Problem?

Hallo, ich habe aktuell einen wirklich kuriosen Fall, bei meiner Freundin im Familienkreis.

Folgender Sachverhalt:

Mieter wohnt in einem Apartment (30m2) in Berlin seit über 6 Jahren, dann die ersten Probleme im Jahr 2019, neue Nachbarn sind extrem Laut auch Nachts, Gespräche bringen nichts also wird die Hausverwaltung eingeschalten die auch gleichzeitig den Vermieter vertreten. Das Problem mit den Nachbarn besteht trotzdem weiterhin, und die Polizei wird eingeschalten, trotzdem besteht das Problem weiterhin mit dem Lärm, daraufhin wird auch der Anwalt eingeschalten und die ersten Briefe werden vom Anwalt versendet, daraufhin ist erstmal ruhig für ein paar Wochen, doch es wird wieder massiv laut (Musik/dauerhafter Besuch), Polizei ist überfordert und meint am besten Anwalt einschalten oder Ausziehen (Tolle Hilfe).... Mieter hat keine Lust mehr und will mit sofortiger Wirkung umziehen, Vermieter vertreten von Hausverwaltung, besteht auf die Kündigungsfrist von 3 Monate und verweist auf mögliche Behaltung der Kaution.... Mieter hat absolut keine Lust mehr und zahlt die Miete nicht mehr und wünscht sich die Kündigung... Stand heute, Wohnung steht leer, es sind mehr als 6 Monats-Mieten offen, es wurde keine Kündigung und Mahnung des Vermieters bzw. von der Hausverwaltung geschrieben, kein Kontakt seitens der Hausverwaltung oder des Vermieters, auch nicht per E-Mail oder Telefon... Mieter sagt: Zitat: Ich war mehr als kooperativ, war mehr als 30-mal bei dem Nachbar zwecks Lärm, habe die Hausverwaltung mehrmals kontaktiert, die Polizei eingeschalten und den Anwalt der mich noch Geld gekostet hat, ich wollte sofort raus, aber dann nochmal 3 Monatsmieten abkassieren und die Kaution behalten, mach ich nicht mit! Man sieht jetzt ja, dass diese Hausverwaltung sich um nichts kümmert, obwohl jetzt sogar Mietrückstände da sind!

Meine Fragen an euch?

1. Wie kann es sein, dass keine Kündigung oder Mahnung seitens des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommt?
2. Selbst wenn der Vermieter von der Hausverwaltung vertreten wird, muss doch spätestens nach 3 Monaten irgendwo das Signal da sein, dass Geldeingänge fehlen (es sind jetzt dann 7 Monate = Viel Geld!)
3. So wenn ich das Richtig verstehe, ist aufgrund des Lärms des Nachbarn und der mangelhaften Leistung der Hausverwaltung somit der Vermieter, der jetzt dann das Problem hat oder haftet die Hausverwaltung das Sie nicht gekündigt bzw. sich um nichts gekümmert hat?
4. Was passiert dem Mieter in der Zukunft?

MFG

David



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

Und warum hat der Mieter nicht selbst fristlos gekündigt?

So muss der Mieter die offenen Mieten nachzahlen völlig unabhängig davon, wie sehr er im Recht ist.

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#2
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und warum hat der Mieter nicht selbst fristlos gekündigt?

So muss der Mieter die offenen Mieten nachzahlen völlig unabhängig davon, wie sehr er im Recht ist.


Okay, so wie ich es verstanden habe, hat er das gemacht bei einem Gespräch, daraufhin kam ja das Problem mit der Kündigungsfrist und der Kaution, also wurde nicht akzeptiert.... daraufhin wurde auch alles eingestellt....ich verstehe es aber trotzdem nicht warum es keine Briefe seitens des Vermieters bzw. der Hausverwaltung gibt, es gibt nicht mal ein Antwort Schreiben auf dem Brief vom Anwalt zwecks der Lärmbelästigung...also wenn ich 3 Monate nicht die Miete bezahle, dann müsste ich doch ne Mahnung, Kündigung oder eine Räumungsklage bekommen oder? Ich kann es nicht nachvollziehen wenn über 6 Monate keine Miete gezahlt wird, das da nichts passiert seitens des Vermieters...

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Mieter sagt: Zitat: Ich war mehr als kooperativ, war mehr als 30-mal bei dem Nachbar zwecks Lärm, habe die Hausverwaltung mehrmals kontaktiert, die Polizei eingeschalten und den Anwalt der mich noch Geld gekostet hat, ich wollte sofort raus, aber dann nochmal 3 Monatsmieten abkassieren und die Kaution behalten, mach ich nicht mit! Man sieht jetzt ja, dass diese Hausverwaltung sich um nichts kümmert, obwohl jetzt sogar Mietrückstände da sind!


Eine saftige Mietminderung wäre evtl. das Richtige gewesen.

Zitat (von David45187):
1. Wie kann es sein, dass keine Kündigung oder Mahnung seitens des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommt?
2. Selbst wenn der Vermieter von der Hausverwaltung vertreten wird, muss doch spätestens nach 3 Monaten irgendwo das Signal da sein, dass Geldeingänge fehlen (es sind jetzt dann 7 Monate = Viel Geld!)


Die Quittung kommt noch, glaub es mir. Und soviel Zinsen wie für die ausstehende Miete bekommt der VM von keiner Bank. Die HV wartet bis Du freiwillig das Feld räumst und dann kommt die Rechnung. Ich sehe das so.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119296 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von David45187):
1. Wie kann es sein, dass keine Kündigung oder Mahnung seitens des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommt?

Warum? Es steht ihm für jeden Monat die volle Miete zu und der Mieter nutzt im Gegenzug die Wohnung nicht ab.
Besser geht es doch nicht.



Zitat (von David45187):
2. Selbst wenn der Vermieter von der Hausverwaltung vertreten wird, muss doch spätestens nach 3 Monaten irgendwo das Signal da sein, dass Geldeingänge fehlen (es sind jetzt dann 7 Monate = Viel Geld!)

Nö.
Im übrigen: da der Mieter das selber veranlasst hat, ist das Signal ja schon ab dem ersten Monat da.



Zitat (von David45187):
3. So wenn ich das Richtig verstehe, ist aufgrund des Lärms des Nachbarn und der mangelhaften Leistung der Hausverwaltung somit der Vermieter, der jetzt dann das Problem hat oder haftet die Hausverwaltung das Sie nicht gekündigt bzw. sich um nichts gekümmert hat?

Das hat man komplett falsch verstanden.



Zitat (von David45187):
4. Was passiert dem Mieter in der Zukunft?

Er wird irgendwann einen richtig großen Haufen Schulden haben.
Er wird dann mit ca. 1200 EUR Monat eine ganze Weile leben müssen, bis diese Schulden abgezahlt sind.
Wenn er das ganze auch "offiziell" haben will, also per Gerichts etc. kann er noch einige "nette" Einträge im Schuldnerverzeichnissen bekommen. Kann sein das dann die Kredite gekündigt werden, Kreditkarten eingezogen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31886 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Mieter hat absolut keine Lust mehr und zahlt die Miete nicht mehr und wünscht sich die Kündigung
Frommer Wunsch. Der Mieter hätte selbst kündigen können, fristlos oder fristgerecht. Auf jeden Fall schriftlich und nachweisbar.
Zitat (von David45187):
Ich war mehr als kooperativ,
Das dürfte nicht relevant sein. Mietrecht und Kündigungsfristen--- gehören zusammen. Der Mieter hat das wichtigste NICHT gemacht---> gekündigt.
Zitat (von David45187):
ich wollte sofort raus, aber dann nochmal 3 Monatsmieten abkassieren und die Kaution behalten, mach ich nicht mit!
WAS macht er nicht mit? Will er etwa jetzt seine Kaution zurück?
Zitat (von David45187):
so wie ich es verstanden habe, hat er das gemacht bei einem Gespräch,
Das war 0,0 wert, also nichts.

zu 1: Warum erwartet man eine Kündigung vom Vermieter?
zu 2: Nö. Muss nicht.
zu 3: Es haftet der Mieter. Der Mietvertrag besteht weiter. Die Mietrückstände wachsen an. Ob die Wohnung leer ist oder nicht.
zu 4: Keine Ahnung. Ist abzuwarten. Irgendwann fällt das auch der schläfrigsten HV auf.

Meine Empfehlung: Der Mieter sollte jetzt schriftlich und nachweisbar sein Mietverhältnis kündigen. Heute geschrieben und als Einwurfeinschreiben verschickt... mit 3monatiger K-Frist... zum 31.3.22.

Dann besteht evtl. noch Hoffnung auf die Kautionsrückzahlung. Im Herbst 2022.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte jetzt nochmal Kontakt, ihm ist es klar was auf ihn zukommt (Mieter), aber er hat damit absolut abgeschlossen, er hat schon ein sogenanntes P-Konto eingerichtet, lebt jetzt bei seiner Oma und kümmert sich um Sie, und er ist der Meinung 1000 Euro reichen zum Leben (Anfang 40), außer er hat seine Ruhe und kann wieder ohne Lärm Nachts schlafen (vermute er ist sogar in psychischer Behandlung). Also wenn ich das abschließend so sehe, dann hat der Vermieter jetzt doch das finanzielle Dilemma, und das alles wegen einem lauten Nachbar und einer Hausverwaltung die zu Faul war..ich als Vermieter hätte sofort gekündigt!

Ich bedanke mich für die Antworten

Frohe Weihnachten & guten Rutsch ins Omikron Jahr 2022

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von David45187):
1. Wie kann es sein, dass keine Kündigung oder Mahnung seitens des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommt?


Weil es keine Pflicht gibt zu kündigen, da wird dann irgendwann ein fettes Mahnverfahren kommen. Wenn der Mieter in Arbeit ist, dann wird er zahlen müssen, früher oder später und das endlos.

Zitat (von David45187):
2. Selbst wenn der Vermieter von der Hausverwaltung vertreten wird, muss doch spätestens nach 3 Monaten irgendwo das Signal da sein, dass Geldeingänge fehlen (es sind jetzt dann 7 Monate = Viel Geld!)


Nein, warum auch?

Zitat (von David45187):
3. So wenn ich das Richtig verstehe, ist aufgrund des Lärms des Nachbarn und der mangelhaften Leistung der Hausverwaltung somit der Vermieter, der jetzt dann das Problem hat oder haftet die Hausverwaltung das Sie nicht gekündigt bzw. sich um nichts gekümmert hat?


Woher kommt diese Ansicht? Es besteht ein laufendes Mietverhältnis, auch wenn der Mieter nicht dort wohnt und keine Miete zahlt.

Zitat (von David45187):
4. Was passiert dem Mieter in der Zukunft?


Der Schuldenberg wächst, aber mit etwas Glück könnte die eine oder andere Forderung irgendwann mal verjähren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119296 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von David45187):
er hat schon ein sogenanntes P-Konto eingerichtet, lebt jetzt bei seiner Oma und kümmert sich um Sie, und er ist der Meinung 1000 Euro reichen zum Leben (Anfang 40), außer er hat seine Ruhe und kann wieder ohne Lärm Nachts schlafen (vermute er ist sogar in psychischer Behandlung)

Wenn er damit zurecht kommt, dann ist das absolut ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Hatte jetzt nochmal Kontakt, ihm ist es klar was auf ihn zukommt (Mieter), aber er hat damit absolut abgeschlossen, er hat schon ein sogenanntes P-Konto eingerichtet, lebt jetzt bei seiner Oma und kümmert sich um Sie, und er ist der Meinung 1000 Euro reichen zum Leben (Anfang 40)


Da wird ihm ein ordentlicher Anwalt den Zahn schon mal ziehen.

Der Mieter sollte zuerst einmal kündigen, die Schlüssel sofort dem VM zur Verfügung stellen und mitteilen, dass die Wohnung leer und zur Weitervermietung bereit steht.

Zitat (von David45187):
Hatte jetzt nochmal Kontakt, ihm ist es klar was auf ihn zukommt (Mieter), aber er hat damit absolut abgeschlossen


Na da wird die Justiz ihn über kurz oder lang mal eines Besseren belehren. Evtl. liegen ja schon zuhauf gelbe Briefe im Briefkasten.

-- Editiert von Solan196 am 21.12.2021 18:36

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119296 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da wird ihm ein ordentlicher Anwalt den Zahn schon mal ziehen.

Wieso? Wo soll der da was ziehen, der Pfändungsfreibetrag ist gesetzlich geregelt und wesentlich höher als 1.000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso? Wo soll der da was ziehen, der Pfändungsfreibetrag ist gesetzlich geregelt und wesentlich höher als 1.000 EUR.


Pfändungsfreigrenze kann doch auf Antrag des Gläubigers gesenkt werden oder geht das nicht mehr?

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#12
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von David45187):
er hat schon ein sogenanntes P-Konto eingerichtet, lebt jetzt bei seiner Oma und kümmert sich um Sie, und er ist der Meinung 1000 Euro reichen zum Leben (Anfang 40), außer er hat seine Ruhe und kann wieder ohne Lärm Nachts schlafen (vermute er ist sogar in psychischer Behandlung)

Wenn er damit zurecht kommt, dann ist das absolut ok


So ist es, habe mal gegoogelt ist sogar erhöht worden auf 1260 Euro....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119296 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Pfändungsfreigrenze kann doch auf Antrag des Gläubigers gesenkt werden oder geht das nicht mehr?

Richtig, das geht auch.
Ich sehe hier aber die dafür notwendigen Bedingungen (Unterhaltsschulden, Schulden aus Straftaten) nicht gegeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Hatte jetzt nochmal Kontakt, ihm ist es klar was auf ihn zukommt (Mieter), aber er hat damit absolut abgeschlossen


Na da wird die Justiz ihn über kurz oder lang mal eines Besseren belehren. Evtl. liegen ja schon zuhauf gelbe Briefe im Briefkasten.

-- Editiert von Solan196 am 21.12.2021 18:36


Das ist ja der Punkt den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, warum es nicht mal eine Abmahnung gibt oder ein Schreiben, ich weiß das der Briefkasten erst vor knapp 2 Wochen geleert worden ist (Schwester), und die Hausverwaltung weiß ja Bescheid....ist mir ein Rätsel bei jetzt dann 7 Monaten Mietrückständen...


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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Das ist ja der Punkt den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, warum es nicht mal eine Abmahnung gibt oder ein Schreiben, ich weiß das der Briefkasten erst vor knapp 2 Wochen geleert worden ist (Schwester), und die Hausverwaltung weiß ja Bescheid....ist mir ein Rätsel bei jetzt dann 7 Monaten Mietrückständen...


Es gibt keine Verpflichtung zur Abmahnung, es gibt keine Pflicht sofort zu klagen. Der VM kann jahrelang nix machen, die Forderungen verjähren lassen, oder aber in 10 Monaten auf den Mieter zukommen und ihn verklagen. Bis dahin wächst und wächst der Schuldenberg.

Ein ordentlicher Mensch würde die Wohnung kündigen und die Schlüssel der Wohnung (da ja schon längst verlassen) zurückgeben. Was dann passiert muss der VM entscheiden. Zu meinen "ich wohne da nicht mehr, ich habe mit der Sache abgeschlossen", wird nicht vor der Zahlungsverpflichtung befreien, ebensowenig ein P-Konto. Titel sind, wenn sie mal in der Welt sind, 30 Jahre und länger gültig. Wie lange gedenkt der Mieter denn seine Oma zu pflegen? Die dürfte ja, wenn der Mieter 40 J. alt ist, mindestens 80+ sein, und da ist das Ende doch schon in Sicht und dann?

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#16
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Es gibt keine Verpflichtung zur Abmahnung, es gibt keine Pflicht sofort zu klagen. Der VM kann jahrelang nix machen, die Forderungen verjähren lassen, oder aber in 10 Monaten auf den Mieter zukommen und ihn verklagen. Bis dahin wächst und wächst der Schuldenberg.

Ja genau deswegen, gibt es wohl immer wieder diese Fälle, wo der Tote in der Wohnung erst nach Monaten oder Jahren aufgefunden wird....macht wieder mal keine Sinn aus der Vermieter Sicht, am Ende gehe ich leer aus!

Ein ordentlicher Mensch würde die Wohnung kündigen und die Schlüssel der Wohnung (da ja schon längst verlassen) zurückgeben. Was dann passiert muss der VM entscheiden. Zu meinen "ich wohne da nicht mehr, ich habe mit der Sache abgeschlossen", wird nicht vor der Zahlungsverpflichtung befreien, ebensowenig ein P-Konto. Titel sind, wenn sie mal in der Welt sind, 30 Jahre und länger gültig. Wie lange gedenkt der Mieter denn seine Oma zu pflegen? Die dürfte ja, wenn der Mieter 40 J. alt ist, mindestens 80+ sein, und da ist das Ende doch schon in Sicht und dann?


Naja das sehe ich halt wieder komplett anders, da ich als Vermieter somit ja hohe Kosten habe (Prozess-Kosten) und wenn der Mieter am Ende zahlungsunfähig ist (Arbeitslos, Krank usw.) sehe ich nix mehr von der Kohle....lohnt sich einfach nicht, erst Recht nicht in der heutigen Zeit...Sie schreiben ein ordentlicher Mensch, stimme ich zu, aber da sehe ich auch die andere Seite, da ich mir das Lärmprotokoll angesehen habe, und da muss ich einfach sagen egal wie die juristische Lage ist, da würde ich persönlich, möglicherweise Amok laufen und wundert mich bis heute das es nie zu Gewalt geführt hat.....erst Recht wenn auf der Seite der Hausverwaltung, Polizei usw. nix passiert...für mich steht fest, da ich seit Jahren für meinen Vater seine Eigentumswohnung vermiete....ich kümmere mich um jede Angelegenheit sofort, besonders wenn es um das Thema Lärm geht und ich mahne sofort, sollte kein Geld bis Mitte des Monats eingegangen sein! Naja ich bin mal gespannt wie das ganze ausgeht, bin mir jetzt aber schon sicher, der Vermieter wird sein Geld niemals bekommen, wenn vielleicht nur einen kleinen Teil!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Naja das sehe ich halt wieder komplett anders,


Es kommt nicht darauf an, wie du das siehst sondern darauf, was die Gesetzlage hergibt. Es gibt keine Pflicht zu klagen. Der Vermieter hält sich an den Vertrag, der Mieter ist der, der sich absolut unkorrekt verhält. Es ist irrelevant, ob der Mieter (heute) zahlungsunfähig sein soll, darauf kann man doch keine Klageverpflichtung des Gläubigers basteln.

Es ist auch egal, ob der VM sein Geld bekommt oder nicht, Titulieren lassen kann er die Forderung auch nächstes Jahr, oder im Jahr danach, der Schuldenberg wächst. Und wenn die zu pflegende Oma verblichen ist, was will der Mieter dann machen? Wo will er hinziehen, offensichtlich wird er dann obdachlos und dann hat er noch in der SCHUFA die Titel und die Räumung stehen, alle 2-3 Jahre wird er zur Vermögensauskunft geladen und das wird so bleiben bis er selber verbleicht, und all dies nur aus Bockigkeit, statt sich wie ein korrekter Mensch zu benehmen. Was ist das denn für ein Leben?

-- Editiert von Solan196 am 21.12.2021 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
David45187
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Es kommt nicht darauf an, wie du das siehst sondern darauf, was die Gesetzlage hergibt. Es gibt keine Pflicht zu klagen. Der Vermieter hält sich an den Vertrag, der Mieter ist der, der sich absolut unkorrekt verhält. Es ist irrelevant, ob der Mieter (heute) zahlungsunfähig sein soll, darauf kann man doch keine Klageverpflichtung des Gläubigers basteln.

Es ist auch egal, ob der VM sein Geld bekommt oder nicht, Titulieren lassen kann er die Forderung auch nächstes Jahr, oder im Jahr danach, der Schuldenberg wächst. Und wenn die zu pflegende Oma verblichen ist, was will der Mieter dann machen? Wo will er hinziehen, offensichtlich wird er dann obdachlos und dann hat er noch in der SCHUFA die Titel und die Räumung stehen, alle 2-3 Jahre wird er zur Vermögensauskunft geladen und das wird so bleiben bis er selber verbleicht, und all dies nur aus Bockigkeit, statt sich wie ein korrekter Mensch zu benehmen. Was ist das denn für ein Leben?


Wieso ist es egal ob der Vermieter sein Geld bekommt, also ich als Vermieter bzw. mein Vater ist doch angewiesen auf das Geld, was mach ich den, wenn ich Mieteinnahmen nicht habe und das für eine lange Zeit und dann das Problem habe, das der Mieter nicht zahlt, dann renne ich doch hinterher und habe das Problem, erst Recht wenn der Mieter dann noch ein Messi wäre, psychisch krank und Arbeitslos, da kann ich so viel fordern wie ich will....ja in dem Fall verstehe ich die Aussage Bockigkeit, aber wenn in so einen langen Zeitraum nie Probleme waren und dann diese Lärm-Probleme kamen und es unerträglich wird, dann frag ich mich wer hier der unkorrekte Mensch ist.... Lärm macht Krank und da stellt sich dann auch die Frage: Was ist das den für ein Leben? Was auch immer, ich weiß für mich in der Zukunft bescheid, auf was ich achten muss bei der Vermietung und sollte der Mieter Probleme haben, womit auch immer, werde ich mich sofort darum kümmern, gut das ich bis jetzt solche Probleme noch nie hatte!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Zitat (von David45187):
Wieso ist es egal ob der Vermieter sein Geld bekommt,


Weil die Titulierung einer berechtigten Forderung unabhängig davon ist, ob der Schuldner zahlungsfähigist oder nicht. Als Gläubiger würde ich immer titulieren und dann - sollte der Schuldner derzeit zahlungsunfähg sein - die Dinge ein paar Jahre ruhen lassen.

Zitat (von David45187):
wenn der Mieter dann noch ein Messi wäre, psychisch krank und Arbeitslos, da kann ich so viel fordern wie ich will.


Nun denken die VM meist wirtschaftlich und auch das hängt nicht vom Gesundheitszustand des Schuldners ab. Wenn du, respektive dein Vater, tatsächlich hier Gläubiger bist, dann sieh zu, dass du die Wohnung wieder zurück bekommst und verzichte auf die Forderung, das steht dir (oder deinem Vater) frei. Es gibt keinerlei Pflicht berechtigte Forderungen zu titulieren. Du kannst darauf verzichten, was soll dann aber hier die Schreiberei?

Zitat (von David45187):
dann frag ich mich wer hier der unkorrekte Mensch ist


Eindeutig der Mieter. Wohnung halten, nicht zurück geben, keine Miete zahlen das ist absolut unkorrektes Verhalten, für so etwas habe ich kein Verständnis. Für mich als VM würde sich die Überlegung stellen, ob hier seitens des Mieters nicht auch strafrechtlich relevant gehandelt wird, aber ich kenne mich im Strafrecht nicht aus, das müssen die Fachleute beurteilen können.

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