Kündigungsrechte Untermieter?

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
quitschiengel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrechte Untermieter?

Hallo!
Ich wohne seit Juli diesen Jahres in einer 2er-WG. Ich habe damals mit der Vermieterin einen Untermietvertrag abgeschlossen. Hauptmieter ist mein Mitbewohner. Meinen Mietanteil zahle ich direkt an die Vermieterin, den Stromanteil überweise ich meinem Mitbewohner.
Vor einem Monat ungefähr erhielt mein Mitbewohner vom Obergerichtsvollzieher ein Schreiben, dass die Verhaftung gegen ihn eingeleitet wird, weil er wieder mal irgendwas nicht bezahlt hat. Er war mal selbstständig und hat allem Anschein nach jede Menge Schulden. Er konnte diese Verhaftung noch abwenden. Wie er das gemacht hat, weiß ich nicht. Gestern nun kam das nächste Schreiben von RheinEnergie, bei denen er über 1000 Euro offen hat und die nun mit Stromabschaltung drohen. Ich überweise ihm wie gesagt meinen Stromanteil. Er meinte daraufhin, dass diese offene Summe noch aus älteren Zeiten stammt, also nichts mit mir zu tun hat. Ich habe mittlerweile aber kein gutes Gefühl mehr dort zu wohnen. Ich habe Existenzängste und möchte dort eigentlich so schnell wie möglich ausziehen. Jedoch nicht unnötig doppelt Miete zahlen für neue Wohnung und alte WG. Daher meine Frage, wie sieht es als Untermieter mit Kündungsfristen aus?
Über Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar!
Danke im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Zuerst sollte mal geklärt werden, mit wem Du nun eigentlich einen Vertrag hast und ob Du ein möbliertes Zimmer bewohnst.



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#2
 Von 
quitschiengel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Vertrag mit der Vermieterin abgeschlossen. Und es handelt sich um ein unmöbliertes Zimmer.

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn Du den Vertrag mit der Vermieterin abgeschlossen hast, bist Du doch überhaupt keine Untermieterin.
Die Kündigungsfrist ist allerdings in beiden Fällen gleich: 3 Monate.



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#4
 Von 
quitschiengel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm ok. Ich weiß nur, dass ich kein Hauptmieter bin. Eher besteht nicht die Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen....?!

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Jedenfalls nicht mit einer "Nichtwohlfühl"-Begründung.



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#6
 Von 
quitschiengel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank auch. DAS war mir auch klar...

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#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Der einzige Weg wäre wohl eine einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Kann schon mal klappen, wenn man einen Super-Nachmieter anschleppt.



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