hallo,
wir haben unsere wohnung fristgemäß zum 1.9.07 gekündigt, da es aber nun aus beruflichen gründen nicht zum geplanten umzug kommen kann wollen wir die kündigung zurücknehmen, können wir in unsere wohnung bleiben? es sind keine mietschulden oder so vorhanden. zudem haben wir auch keine kündigungsbestätigung erhalten.darf das die hausverwaltung entscheiden oder müssen wir uns extra an den vermieter wenden(sind 2 verschiedene)?
und dann noch eine frage, unser verwalter will extra kaltwasseruhren installieren und die dann extra abbrechnen da hier jmd. im haus ( 9 familien haus) zu viel wasser verbraucht. dabei zahlen wir kaltwasser schon mit den nebenkosten und dann nochmal warmwasser extra.
über hilfe würden wir uns sehr freuen.
lg cobol
Kündigungsrücknahme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Also Cobol,
Ansprechpartner für eine Kündigungsrücknahme ist der Vermieter (oder die Verwaltung, wenn sie vom Vermieter bevollmächtigt ist).
Die Kündigung muß nicht bestätigt werden. Ob er einer Rücknahme zustimmt, kann der Vermieter frei entscheiden.
Die Sache mit dem Wasser habe ich überhaupt nicht verstanden.
Es ist in der Tat so, dass bei einer Rücknahme der Kündigung der Vermieter zustimmen muss, ggf. der Bevollmächtigte. Er kann sowohl dann den alten verlängern als auch einen Neuen mit z.B. verschlechterten Konditionen anbieten.
Das mit dem Kaltwasser hab ich so verstanden, dass bisher eine Pauschale in den Nebenkosten ist. Wenn nun nach Verbrauch abgerechnet wird, muss die Pauschale entsprechend gekürzt werden und durch einen Abschlag bis zur tatsächlichen Abrechnung ersetzt werden.
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"Chylla"
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Liebe Chylla,
Pauschale ?
dabei zahlen wir kaltwasser schon mit den nebenkosten und dann nochmal warmwasser extra.
Ich glaube eher, Cobol hat den gesamten Bereich der Wasserabrechnung komplett nicht verstanden.
Das mag sein, da ist er auch nicht der erste ;-)
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"Chylla"
--- editiert vom Admin
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