Kündigungsrücknahme durch den Mieter

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Almira1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrücknahme durch den Mieter

Wir haben unsere Wohnung zum 28.2.09 gekündigt. Nun gibt es aber Probleme mit der neuen Wohnung, so das wir nicht umziehen können. (auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt).
Wir haben dies unserer Vermieterin schriftlich mitgeteilt und um Rücknahme der Kündigung gebeten. Einen Nachmieter gibt es nicht.
Dieses hat sie abgelehnt. (ohne Begründung)Wir haben keine Mietschulden o.ä. Lediglich zahlen wir unsere Miete meistens erst zum 7.-10. des Monats, da mein Arbeitgeber meistens so spät erst zahlt.
Ansonsten wohnen wir in der Wohnung (2 Erwachsene + Kind, 8 Jahre) seit 6,5 Jahren ohne irgendwelche Beschwerden der Nachbarn o.ä.
Auch haben wir mit unserer Vermieterin die ganzen Jahre keinen Kontakt gehabt,und irgendwas von Ihr gefordert.
nun droht sie uns per Anwalt, dass sie eine Räumungsklage anstrebt, wenn wir nicht zum 28.2.09 ausziehen.
Eine vergleichbare Wohnung ist aber z.Zt. nicht zu bekommen.
was können wir tun?
Danke für Eure Hilfe, wir sind verzweifelt!

-- Editiert von Almira1234 am 20.01.2009 14:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Almira1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist schon richtig. Wir hatten ja eine neue Wohnung, auch mit Mietvertrag.Leider sind in diesem Haus (altes Bauernhaus) nun durch einen Statiker solche Mängel festgestellt worden, das das Haus nicht bewohnbar ist.Die dortigen Vermieter sind Bekannte von mir, von denen ich auch einen Pferdestall für meine 8 Pferde gemietet habe. Dort zu klagen wäre ziemlich Sinnlos und würde mir mehr Ärger einhandeln, als ich jetzt schon habe.
Da mein Sohn aber ADHS hat, muss die neue Wohnung auch hier in der Nähe sein.Das gestalltet sich schwierig. Gewillt wären wir, nur das wir den Termin einhalten können bezweifle ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2201
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn Ihr bereits einen neuen Mietvertrag habt, dann muss dieser Vertrag durch den Vermieter auch erfüllt werden. Wenn der Vermieter das nicht kann, ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Im konkreten Fall bedeutet das, dass Euer neuer Vermieter für eine Ersatzwohnung sorgen muss und im Extremfall die Kosten für die Hotelunterkunft und die Einlagerung der Möbel usw. tragen muss.

Ob Ihr dieses Recht gegen einen guten Bekannten durchsetzen wollt, ist eine ganz andere Frage. Wenn Ihr es nicht durchsetzen wollt, dann müsst Ihr die Konsequenzen tragen.

Die alte Vermieterin hat jedenfalls einen Anspruch darauf, dass Ihr auszieht und kann diesen Anspruch auch mit einer Räumungsklage durchsetzen.

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