Kündigungsschr. per Einschr. - welches Datum gilt?

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Kündigungsschr. per Einschr. - welches Datum gilt?

Guten Tag,

Ich habe meine Mietwohnung (Mietvertrag) zum 31.3.2012 gekündigt. Das Kündigungsschreiben habe ich am 23.12.2011 zur Post gebracht und per Einschreiben / Rückschein versandt. Damit habe ich die ges. Kündigungsfrist von drei Monaten ja nun eingehalten - soweit ich informiert bin.

Das Schreben war an die Wohnadresse des Vermieters adressiert, da ich mich gewundert habe dass der Rückschein nicht zurück kam, recherchierte ich bei der Sendungsverfolgung der Post und bekam heraus, dass das Schreiben am 24.12.2011 in seinem Postfach landete und erst am 5. Jan. 2012 abgeholt wurde.

Mein Vermieter ist nun der Meinung, dass die Kündigungsfrist demnach nicht bis zum 31.3.2012, sondern bis zum 30.4.2012 läuft.


Ist das korrekt so? Schließlich kann ich nicht dafür sorgen, dass das Postfach regelmäßig geleert wird. Welches Datum ist nun das für die Kündigung relevante.

gruß
Sugar



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Frage: Wieviele Mietwohnungen betreut der Vermieter?

quote:
dass das Schreiben am 24.12.2011 in seinem Postfach landete und erst am 5. Jan. 2012 abgeholt wurde.


Der Vermieter ist mitunter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihm rechtsverbindliche Schreiben auch erreichen.
Je mehr Wohnungen der Vermieter betreut, um so sehr hat er die Pflicht, regelmäßig seinen Briefkasten zu leeren.

Wenn es allerdings jetzt zu keiner gütlichen Einigung zwischen Vermieter und Mieter kommt, wird der Mieter wohl auf die Feststellung hin klagen müssen, dass der Vertrag wirksam zum 31.03.2012 gekündigt wurde, da davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Miete für den April mit der Kaution verrechnen wird.

Der Vermieter sitzt bei solchen Spielchen am längeren Hebel.

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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Welches Datum ist nun das für die Kündigung relevante.
Immer das Datum des Zugangs.
Hier sehe ich die Kündigung fristgerecht zugestellt, denn
quote:
Der Vermieter ist mitunter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihm rechtsverbindliche Schreiben auch erreichen.


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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn es allerdings jetzt zu keiner gütlichen Einigung zwischen Vermieter und Mieter kommt, wird der Mieter wohl auf die Feststellung hin klagen müssen, dass der Vertrag wirksam zum 31.03.2012 gekündigt wurde, da davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Miete für den April mit der Kaution verrechnen wird.



Eine Feststellungsklage wäre weder zulässig, noch sinnvoll.

Wenn die eine Monatsmiete tatsächlich von der Kaution einbehalten würde, wäre ganz einfach die (Rück-) Zahlungsklage das richtige und auch zulässige Instrument.

Aber erst, wenn der Vm. in Verzug geraten ist.



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