Kündigungsschutz, Wohnrecht trotz Gewerbemietvertrag?

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Aleksandrabremen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz, Wohnrecht trotz Gewerbemietvertrag?

Guten Tag,

Folgende Situation:

Ich beziehe gerade eine 2,5 Zi Wohnung.

Es ist ein Gewerbemietvertrag.
Mietzeit: unbefristet.
Kann von jeder Partei von einer Frist von 3 Monaten gekündigt werde.

Überwiegend möchte ich dort wohnen. Nur das Wohnzimmer werde ich 1x wöchentlich für Workshops nutzen.
Dies war dem Vermieter klar.

Den Mietvertrag in einen Wohnmietvertrag zu ändern war dem Vermieter zu aufwendig.
Daher wurde unter Paragraph 25 Sonstige Vereinbarungen hinzugefügt:
Dem Mieter ist es gestattet, die Bürofläche auch zu Wohnzwecken zu nutzen.


1. Der Eigentümer lebt im Haus. Insgesamt 3 Wohnungen im Haus. Eine davon unbewohnt.
2. Am 2 ten Tag rief er gegen 20 Uhr an und beschwerte sich über die Geräusche welche durch 2 Kinder zustande kamen. Ich sagte ihm sofort zu, wir würden die Lautstärke reduzieren.
Dabei war es nicht sonderlich laut.
Bezog sich allgemein darauf, dass er es sich nicht so vorgestellt hatte.
Er mich und meinen Sohn hier wohnen lässt aber keine weiteren Kinder erwünscht sind.
Er könne es nicht ab, so seine Formulierung.
Der Herr ist schon etwas älter.

Meine Befürchtung nun, dass er mir kündigen könnte.
Wie schaut es rechtlich aus und welche Art von Mietvertrag benötigte ich.
Oder eine weitere Vereinbarung bzw Änderung in dem Gewerbemietvertrag.


Vielen Dank:)

-- Editiert von Aleksandrabremen am 18.03.2019 13:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es ist ein Gewerbemietvertrag.


Man kann keinen Gewerbemietvertrag über vom Mieter selbst bewohnten Wohnraum abschließen. Unabhängig von der Überschrift handelt es sich daher um einen Wohnraummietvertrag.

Zitat:
Dem Mieter ist es gestattet, die Bürofläche auch zu Wohnzwecken zu nutzen.


Ich nehme an, dass die gemietete Fläche ein vollständiges Bad und auch eine Küche hat. Woraus sollte es sich ergeben, dass es sich um Bürofläche handelt?

Wenn ein Fremder Deine Wohnung betreten würde, würde er sie dann als ehemalige Bürofläche erkennen, die jetzt zu Wohnraum umfunktioniert wurde? Wenn ja, woran würde er das erkennen? Wenn Nein, warum nicht?

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