Kündigungsschutz bei Hausverkauf

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
wi-knoddel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz bei Hausverkauf

Hallo, zusammen!
Meine Mutter wohnt seit 39 Jahren in einem Altbau mit insges. 22 Wohnungen, der jetzt komplett verkauft werden soll.
Nun befürchtet sie, mit ihren 70 Jahren noch umziehen zu müssen...
Wie ist die Rechtslage?
Gibt es eine Altersgrenze, ab der einem Mieter nicht mehr gekündigt werden darf?
Gibt es eine Mietdauer, nach der der Mieter praktisch unkündbar ist?
Wenn es das nicht gibt, wie lange sind dann die Kündigungsfristen nach dem Verkauf?
Falls die ganzen Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wie sieht es dann aus?
Viele Fragen für meinen ersten Beitrag... ;-)
Schon mal vielen lieben Dank für ein paar Tips!
Lieben Gruß,
wi-knoddel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

bei der Umwandlung zu einer Eigentumswohnung gibt es ein Vorkaufsrecht für Mieter
Ein Vorkaufrecht für den Mieter besteht kraft Gesetz, § 577 Abs. 1 BGB
.

Der neue Eigentümer muß den bestehenden Mietvertrag in seinen Bestandteilen übernehmen.

Es gibt eine Sperrfrist für Kündigungen u.U. je nach Gegend ca. 10 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Eine direkte Altersgrenze oder Mietdauer gibt es nicht. Das wird von den Gerichten nach Einzelfall entschieden. In vergleichbaren Fällen gibt es aber durchaus Urteile, die einen sozialen Härtefall annehmen.

Im konkreten Fall würde ich aber gar nicht davon ausgehen, dass es zu einer Kündigung kommt. Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer muss den Mietvertrag übernehmen.

Er kann nur unter den gleichen Bedingungen kündigen, wie es der jetzige Eigentümer auch gekonnt hätte, z.B. wegen Eigenbedarf. Beim Verkauf eines kompletten Wohnblocks besteht daher aus meiner Sicht keine Gefahr, dass gekündigt wird.

Hier sind aus meiner Sicht eher andere Dinge zu befürchten. Der neue Eigentümer könnte Modernisierungen durchführen und in dem Zusammenhang die Miete erhöhen.

Die Kündigungsfrist beträgt übrigens 9 Monate. Es kann noch eine Kündigungssperrfrist vorhanden sein, die 3 Jahre und in manchen orten bis zu 10 Jahre beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

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