Hallo zusammen!
Ich habe, wie viele vor mir, eine Frage zum Kündigungsverzicht. Letztendlich geht es darum, wie klar dieser formuliert sein muss. Reicht es wenn im Vertrag einfach die Ansage steht, dass der Vertrag in den nächsten 2 Jahren nicht ordentlich kündbar ist? Oder muss hier explizit von einem beidseitigem Kündigungsverzicht die Rede sein?
Der Wortlaut:
"Der Mietvertrag
beginnt am 01.05.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der
gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.04.2017 ordentlich gekündigt werden. Danach ist
eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist
möglich."
Danke für Eure Hilfe!
Saru
Kündigungsverzicht, Formulierungsfrage
28. Juli 2016
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Frage vom 28. Juli 2016 | 18:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsverzicht, Formulierungsfrage
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#1
Antwort vom 29. Juli 2016 | 07:23
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatReicht es wenn im Vertrag einfach die Ansage steht, dass der Vertrag in den nächsten 2 Jahren nicht ordentlich kündbar ist? :
Ob diese Formulierung so ausreicht wird letztendlich nur ein Richter sagen können.
Empfohlen wird das klar ersichtlich sein sollte das der Kündigungsverzicht für beide Vertragsparteien gelten soll.
Meine Antwort bezieht sich auf eine derartige Klausel in einem Formularmietvertrag der kein Staffelmietvertrag ist.
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