Kündigungsverzicht - Nachmieter gestellt

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stierisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigungsverzicht - Nachmieter gestellt

Hallo!

Folgende Situation:

Ich habe am 01.04.2014 einen Mitvertrag mit einem Küdigungsverzicht über 4 Jahre abgeschlossen.
Da sich meine Lebenssituation aber etwas verändert hat, bat ich meinen Vermieter darum einen Nachmieter zu besorgen um vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Hiermit war er einverstanden und ich habe mich auf die Suche gemacht.

Ich habe dann auch einen Nachmieter gefunden.

Dieser hat zugestimmt die Wohnung zu übernehmen und ich habe ihn meinem Vermieter vorgestellt.
Dieser war mit dem Nachmieter einverstanden und die beiden haben einen neuen Mietvertrag zum 01.04.2015 für die Wohnung geschlossen.

Gestern am 30.03.2015 habe ich die Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter und dem Nachmieter gemacht .
Ich habe mir die Zählerstände notiert und dem Nachmieter die Schlüssel übergeben.

Um meinem Stromanbieter zu kündigen bat ich meinen Vermieter heute mir schriftlich zu bestätigen, dass er mich aus dem Mietverhältnis entlassen hat, da ich ihm einen Nachmieter gestellt habe. Ich habe mir einen Vordruck eines Übergabeprotokolls im Internet ausgedruckt, ausgefüllt, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde, die Zählerstände eingetragen und im Feld "Sonstige Bemerkungen" folgendes eingetragen:

Der Mieter wird vorzeitig zum 01.04.2015 aus dem Mietverhältnis entlassen, da er einen Nachmieter gestellt hat.

Hiermit bin ich dann zu meinem Vermieter gefahren und habe ihn gebeten dieses Protokoll zu unterschreiben.
Als er den Satz im Feld "Sonstige Bemerkungen" gelesen hat, weigerte er sich plötzlich dieses zu unterschreiben.
Er begründete dies, dass er noch auf die erste Mietzahlung und auf die Kaution des neuen Mieter warte und bevor er diese nicht hätte, das Protokoll so auch nicht unterschreiben würde.

Dies hat mich ein wenig verwundert, da er ja schon den neuen Vertrag mit dem neuen Mieter geschlossen, dieser die Wohnung quasi schon bezogen und die Schlüssel erhalten hat.

Ich müsste ja somit auch komplett aus der Sache raus sein, da er ja schlecht ein und die selbe Wohnung an zwei verschiedene unabhängige Personen gleichzeitig vermieten kann.

Oder kann dieser mich jetzt noch für irgend etwas belangen, falls es Probleme mit dem neuen Mieter geben sollte, weil ich keine schriftliche Bestätigung habe, dass ich aus dem Mietverhältnis entlassen wurde?

-- Editier von Stierisch am 31.03.2015 17:58

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat:
Um meinem Stromanbieter zu kündigen bat ich meinen Vermieter heute mir schriftlich zu bestätigen, dass er mich aus dem Mietverhältnis entlassen hat,

Dafür benötigt man keine Bestätigung des Vermieters.


Das Protokoll kann auch von unabhängigen Zeugen unterschrieben werden.
Ob der Vermieter überhaupt so etwas auf Zuruf unterschreibt ohne sich davon überzeugt zu haben das das auch stimmt, da habe ich meine Zweifel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stierisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja es geht mir ja jetzt auch eher darum, ob ich jetzt komplett aus dem Mietverhältnis heraus bin.

Ich habe den Nachmieter gestellt
Dieser war einverstanden die Wohnung zu übernhemen
Der Vermieter war einverstanden mit dem Nachmieter
Ein neuer Mietvertrag wurde geschlossen
Eine Übergabe ist erfolgt

Ich habe halt nur nichts schriftliches....

Und diese oben genannte Aussage vom Vermieter hat sich für mich so angehört, als wenn er weiterhin die Miete von mir verlangen kann, falls es mit dem neuen Mieter nicht klappen sollte.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Und diese oben genannte Aussage vom Vermieter hat sich für mich so angehört, als wenn er weiterhin die Miete von mir verlangen kann, falls es mit dem neuen Mieter nicht klappen sollte.

Dazu müsste es im Mietvertrag des Nachfolgers einen gültigen Vorbehalt geben.

Was mich an der Schilderung wundert ist, dass die Schlüssel und damit die Wohnungsübergabe nicht an den Vermieter erfolgt ist und dieser die Schlüssel und damit die Wohnung dann an den Mietnachfolger übergibt, sondern die Schlüssel von ausscheidenden Mieter direkt an den Nachfolger übergeben wurden.

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#4
 Von 
Stierisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir waren alle drei vor Ort bei der Übergabe.
Sowohl der Nachmieter, der Vermieter und ich als Vormieter.

Ich habe die Schlüssel an den Vermieter übergeben und dieser dann an den Nachmieter.

Von einem Vorbehalt im Vertrag des Nachmieters weiß ich nichts.
Er hat auf jeden Fall auch wieder einen Vertrag mit 4 Jahren Kündigungsverzicht unterschrieben wie ich im letzten Jahr.

-- Editiert von Stierisch am 31.03.2015 18:24

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Theoretisch, nach Deinen Angaben dürftest Du aus der Geschichte raus sein bis auf evtl. Nebenkostennachzahlungen.
Jedoch muss der Vermieter nichts unterschreiben.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Im Eingangsbeitrag steht aber:

Zitat:
Ich habe mir die Zählerstände notiert und dem Nachmieter die Schlüssel übergeben.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Dazu müsste es im Mietvertrag des Nachfolgers einen gültigen Vorbehalt geben.

Wie sollte denn so ein Vorbehalt aussehen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Solche Vorschläge will ich hier nicht machen.
Etwa: dieser Vertrag wird erst gültig, wenn ......................

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stierisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Es war jedenfalls ein ganz normales Standart Mietvertragsvormular wie man es in manchen Banken bekommt.
Es wurde alles handschriftlich ausgefüllt.

Einen Vorbehalt in der Richtung gab es nicht.

Ich kann also davon ausgehen das ich aus der ganzen Sache heraus bin!?

Er kann ja auch schlecht den neuen Mieter wieder kündigen und von mir verlangen das ich wieder dort einziehe bzw. die Miete zahle. Vor allem weil der Vermieter ja gleichermaßen wie der Mieter für den Zautraum von 4 Jahren auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung verzichtet hat. Selbst wenn der neue Mieter seine Miete nicht bezahlt...er war mit ihm einverstanden.

Verstehe ich nur nicht warum er da heute so ein Theater gemacht hat mir die vorzeite Entlassung aus dem Mietvertrag schriftlich zu bestätigen. Dies hat mich halt etwas verunsichert, da ich halt nichts schriftlich habe...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Das hat er doch gesagt, er glaubt Dich heranziehen zu können falls der Nachmieter nicht zahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Der Punkt ist halt, der Vermieter hat zwar gehandelt, aber er hat dem Mieter gegenüber keine Erklärung abgegeben.
Es könnte eine Mietaufhebungsvereinbarung durch konkludente Handlung sein.

Dazu steht bisher aber nur was Widersprüchliches. Einmal

Zitat:
Gestern am 30.03.2015 habe ich die Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter und dem Nachmieter gemacht .
Ich habe mir die Zählerstände notiert und dem Nachmieter die Schlüssel übergeben.


und später dann:
Zitat:
Wir waren alle drei vor Ort bei der Übergabe.
Sowohl der Nachmieter, der Vermieter und ich als Vormieter.
Ich habe die Schlüssel an den Vermieter übergeben und dieser dann an den Nachmieter.


Wie war es tatsächlich ?
Steht der Beginn des neuen Mietverhältnisses per 1.4.2015 in dem neuen Vertrag ?

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#12
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Stierisch",

den Stromvertrag können Sie kündigen, denn dieser hat nichts mit Ihrem Vermieter zu tun.
U. U. müssten Sie klagen, falls der Vermieter Sie belangen will, obwohl er einen Nachmieter hat, der nach Ihrer Schilderung schon den Wohnungsschlüssel hat, d. h. Sie haben keinen Zugang mehr zu diesen Räumen. Dann könnte auch festgestellt werden, anhand des Mietvertrags mit den neuen Mieter, ab wann er gemietet hat, denn das muss im abgeschlossenen Mietvertrag des neuen Mieters stehen. Stellen Sie, evtl,, eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de, angesichts der schwierigen Situation.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Stierisch",

den Stromvertrag können Sie kündigen, denn dieser hat nichts mit Ihrem Vermieter zu tun.
U. U. müssten Sie klagen, falls der Vermieter Sie belangen will, obwohl er einen Nachmieter hat, der nach Ihrer Schilderung schon den Wohnungsschlüssel hat, d. h. Sie haben keinen Zugang mehr zu diesen Räumen. Dann könnte auch festgestellt werden, anhand des Mietvertrags mit den neuen Mieter, ab wann er gemietet hat, denn das muss im abgeschlossenen Mietvertrag des neuen Mieters stehen. Stellen Sie, evtl,, eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de, angesichts der schwierigen Situation.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stierisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja der 01.04.2015 steht als Mietbeginn im Vertrag des neuen Mieters.

Ja ich habe die Schlüssel an den Vermieter übergeben er hat sich ja auch notiert, welche Schlüssel übergeben wurden, welche gefehlt haben etc.

-- Editiert von Stierisch am 01.04.2015 01:10

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