Hallo, ich habe am 30.01.11 einen unbefristeten Mietvertrag
mit Staffelmiete unterschrieben. Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.15 möglich. Da das 4 Jahre übersteigt, kann ich bereits zum 31.03.15 kündigen?Greift 307 BGB
vielleicht?
Kündigungsverzicht bei Staffelmiete
5.11.2014
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Frage vom 5.11.2014 | 10:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsverzicht bei Staffelmiete
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#1
Antwort vom 5.11.2014 | 10:36
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1433x hilfreich)
quote:
Da das 4 Jahre übersteigt, kann ich bereits zum 31.03.15 kündigen?
Kannst Du. Ein Kündigungsverzicht darf inkl. der für Mieter geltenden Kündigungsfrist maximal 48 ab Vertragsabschluß betragen.
Hier greift § 557a Abs. 4
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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#2
Antwort vom 6.11.2014 | 08:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Anitari, vielen Dank für die schnell Antwort, da bin ich aber froh, dass es klappen müsste.
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